Haushaltshilfe mit Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in VölklingenEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Ein Pflegegrad heißt: Diese Last müssen Sie nicht länger allein tragen.

Ein Anspruch auf dem Papier ist die eine Sache. Dass er im Alltag wirklich Halt gibt, die andere.

Hier setzen wir von Wolkenfreie Zeit an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Alltagsunterstützung, die spürbar Stütze gibt Abgerechnet über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Doch leicht fühlt sich schon lange nichts mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Nach außen läuft alles. Innerlich zehrt es jeden Tag an Ihren Kräften.


Der Alltag läuft weiter.

Vieles davon bleibt trotzdem an Ihnen kleben.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Angebote der Pflegekasse, die Ihren Alltag deutlich verlässlicher machen können.

Und dennoch greifen viele Familien in Völklingen nie darauf zurück und bleiben mitten in diesem Kraftakt gefangen.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der Tag gehört längst nicht mehr Ihnen selbst

Organisation bestimmt jede Stunde.
Für Sie bleibt kaum noch etwas übrig.

Unterstützung wäre da, sie wird nur nicht abgerufen

Und deshalb bleibt die Lage unverändert.

Von hier an wird es spürbar leichter.
Wir übernehmen den Rest.
Sie gewinnen wieder Raum zum Atmen.

Schnell. Unkompliziert. Ohne Papierkram.Schnell.
Unkompliziert.
Ohne Papierkram.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihr Alltag bekommt wieder Luft
  • Die Abwicklung mit der Pflegekasse läuft bei uns im Hintergrund
  • Termine und Organisation nehmen ihren Druck
  • Der Haushalt funktioniert ganz ohne, dass Sie ständig daran denken müssen
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1–5 trägt die Pflegekasse monatlich diesen Entlastungsbetrag. Einsetzbar für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsleistungen.

Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse — ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Viele nutzen diese Leistungen nicht — obwohl sie ihnen jeden Monat zustehen.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bereit.
  • Flexibel einsetzbar:
    bei Krankheit oder wichtigen Terminen, im Urlaub oder für eine Auszeit
    und für zusätzliche Entlastung im täglichen Ablauf.
  • Auch stundenweise abrufbar — passend zu Ihrer persönlichen Lage.
Bringt echte Erleichterung — bleibt aber häufig ungenutzt liegen.

Sie meistern das alles irgendwie.
Doch was kostet es Sie wirklich?

Genau hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
zuverlässig organisiert und direkt über die Pflegekasse abgerechnet.

Nicht mehr bleibt alles an Ihnen allein hängen.

Wir übernehmen das, was im Alltag sonst liegen bleibt.
Damit Sie nicht mehr allein damit dastehen.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Erledigungen, Wege —
wir nehmen Ihnen das ab, was Kraft kostet.

Die Verantwortung liegt nicht mehr allein bei Ihnen.

Begleitung im Alltag —
regelmäßig, verlässlich und spürbar tragend.

Termine verlieren ihre Schwere.

Arzttermine, Therapien, Organisation —
wir stehen dabei an Ihrer Seite und entlasten Sie.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Unterstützung weiterläuft, auch wenn Sie selbst einmal ausfallen.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die Ihren Alltag in Völklingen spürbar erleichtern.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abrechenbar – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur echten Erleichterung

01

Sie melden sich

So, wie es für Sie am bequemsten ist:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns direkt – ohne Umwege, ohne langes Warten.

Schreiben Sie uns, und wir melden uns zügig zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Egal ob bereits ein Pflegegrad vorliegt oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Leistungen infrage kommen.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Das erledigen wir für Sie.

Und sagen Ihnen offen, worauf Sie Anspruch haben – und worauf nicht.

03

Wir regeln alles im Hintergrund

Ob Antrag, Abstimmung mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.

Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die tatsächlich Halt gibt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause in Völklingen.

Regelmäßig, verlässlich und so, dass Ihr Alltag merklich leichter wird.

Häufig beginnt die Unterstützung schneller, als Sie erwarten.

Weil Halt im Alltag kein Glücksfall sein sollte.

Angebote für den Alltag gibt es zahlreiche.
Aber nur wenige schaffen wirklich spürbare Erleichterung.
Genau darin liegt der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag wirklich trägt

Nicht nur geplant. Nicht nur auf dem Papier.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es spüren:
weniger Druck, mehr Freiraum, weniger, was an Ihnen hängen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll genutzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen bei Ihnen in Völklingen tatsächlich ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
Pflegegrad, Tagesablauf, familiäre Situation.

Ihr Bedarf gibt den Takt vor.
Kein starres System.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden kennen die Herausforderungen –
nicht nur aus der Theorie, sondern aus dem gelebten Alltag.

Aus der Praxis gewachsen – heute breit vertreten

Der Anfang war in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute sind wir in allen 16 Bundesländern aktiv.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
dorthin, wo Unterstützung gebraucht wird, auch im Regionalverband Saarbrücken.

Strukturen, die im Alltag Halt geben

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und sollte etwas dazwischenkommen, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es der Alltag zulässt.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Trotzdem hat sich im Alltag nichts getan.
Ich habe einfach durchgehalten.

Erst als Wolkenfreie Zeit sich um alles gekümmert und die Unterstützung organisiert hat, wurde mir bewusst, was uns eigentlich zusteht und wie viel Erleichterung tatsächlich möglich ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuungsperson von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter verlässlichen Halt an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das verändert wirklich alles.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Welche Kosten entstehen bei einer Haushaltshilfe über die Pflegekasse?

Für Familien in Völklingen entstehen in aller Regel keine eigenen Kosten.
Sobald ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegt, trägt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und weitere entlastende Angebote.
Dafür stehen unter anderem folgende Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit derzeit 131 € pro Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- eine Kombination mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch sich bis zu 3.539 € im Jahr ergeben können

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, etwa für Unterstützung im Haushalt oder im Alltag.
Diese Kombinationsmöglichkeiten sind vielen nicht bekannt, sodass Ansprüche häufig ungenutzt bleiben.
Wir schauen uns Ihre individuelle Lage genau an, zeigen die passenden Wege auf und kümmern uns um die komplette Abwicklung.
So bleibt Ihnen erspart: in Vorleistung zu gehen, Anträge auszufüllen oder finanzielle Belastungen zu tragen.

Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Schon Pflegegrad 1 reicht aus, um Unterstützung im Alltag beanspruchen zu können.
Konkret sieht das so aus:
- mit Pflegegrad 1: der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) in Höhe von 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- mit Pflegegrad 2 oder höher: zusätzlich die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- kombinierbar mit nicht genutzter Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € im Jahr

Zusätzlich können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung eingesetzt werden.
Vielen Familien im Regionalverband Saarbrücken ist gar nicht klar, welche Ansprüche ihnen zustehen und wie sie diese optimal nutzen.
Diese Prüfung übernehmen wir für Sie, damit die Entlastung tatsächlich bei Ihnen zu Hause ankommt.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe übernehmen?

Im Grunde alles, was Ihren Alltag merklich leichter macht.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Reinigung, Wäschepflege und die Haushaltsführung insgesamt
- Einkäufe, Erledigungen und organisatorische Angelegenheiten
- die Begleitung zu Arzt- oder anderen wichtigen Terminen
- Hilfe bei Tagesstruktur und Orientierung
- spürbare Entlastung für pflegende Angehörige

Je nach individuellem Bedarf kommen auch Alltagsbegleitung und Betreuung infrage – etwa bei Demenz, körperlichen Beeinträchtigungen oder im Familienalltag mit Kindern.
Einen starren Leistungskatalog gibt es dabei nicht: Wir richten uns nach Ihrem tatsächlichen Bedarf, Ihrem Pflegegrad und Ihrer Lebenssituation.

Häufig sind es genau die kleinen, alltäglichen Dinge, die am meisten Energie kosten – dort setzen wir gezielt an.

Kümmert sich Wolkenfreie Zeit auch um den Antrag bei der Pflegekasse?

Diese Aufgabe nehmen wir Ihnen komplett ab.
Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits automatisch zu, sobald ein Pflegegrad festgestellt wurde.
Trotzdem sind oft Rückfragen bei der Pflegekasse nötig, Formulare auszufüllen oder Einzelheiten zu klären – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen.
Genau diese Aufgaben erledigen wir im Hintergrund für Sie.
Das heißt konkret: kein Papierkrieg, kein ständiges Nachtelefonieren, keine Unklarheit über die weiteren Schritte.
Schildern Sie uns Ihre Situation – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Völklingen ankommt.

Wie zügig lässt sich eine Haushaltshilfe einrichten?

Meist innerhalb weniger Tage.
Sobald wir Ihre Situation kennen, stellen wir passende Unterstützung zusammen – abgestimmt auf Alltag und Pflegegrad.
Häufig geht es zügiger, als viele erwarten.
Lange Wartezeiten oder umständliche Abläufe gibt es bei uns nicht.
Sie bekommen Unterstützung, die im Alltag wirklich spürbar entlastet.

Worin liegt der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der regelmäßigen Unterstützung im Alltag.
Damit lassen sich beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er beträgt aktuell 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Dieser Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch häufig nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Völklingen sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich im Alltag ankommt.

Ein Pflegegrad bedeutet einen Anspruch.
Doch allein verändert dieser Anspruch Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung tatsächlich bei Ihnen ankommt.

Genau darum kümmern wir uns.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt starten und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Völklingen – Ihr Anbieter vor Ort

Völklingen gehört zum Regionalverband Saarbrücken in Saarland. Wolkenfreie Zeit ist im Regionalverband Saarbrücken aktiv und begleitet Familien in Völklingen mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Völklingen entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

In Völklingen richten wir die Begleitung ganz nach dem Alltag Ihrer Familie aus – ob zu Hause, in der Kita oder in der Schule, je nachdem, wo Unterstützung gebraucht wird. Sie erhalten eine feste Bezugsperson, die sich auf Ihre Situation einstellt und im engen Austausch mit Ihnen bleibt. So entsteht Verlässlichkeit im Tagesablauf, ohne dass ständig wechselnde Ansprechpartner nötig sind.

Familien im Regionalverband Saarbrücken können den Einstieg unkompliziert über ein kostenloses Erstgespräch starten. Darin klären wir gemeinsam den Bedarf und die passenden Leistungen für Ihre Situation. Anschließend übernehmen wir die Antragstellung bei der Pflegekasse sowie die gesamte Organisation, damit Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Völklingen

Die Haushaltshilfe in Völklingen läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Regionalverband Saarbrücken, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Von Völklingen aus sind wir im Regionalverband Saarbrücken und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Völklingen

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Völklingen?

In Völklingen läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Völklingen verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Völklingen kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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