Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der regelmäßigen Unterstützung im Alltag.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er beträgt aktuell 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Dieser Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht beansprucht, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich sinnvoll, werden in der Praxis jedoch häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Lampertheim sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.