Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine dringend nötige Pause.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wird.
Wird die Kurzzeitpflege zusätzlich nicht ausgeschöpft, kann der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich steigen.
Beide Leistungen können gut zusammenwirken, werden in der Praxis aber selten voll genutzt.
Wir erklären Ihnen in Ruhe, was für Ihre Familie in Kusel sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag tatsächlich ankommt.