Haushaltshilfe mit Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in KuselEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Ein Pflegegrad heißt vor allem eines: Sie tragen die Last nicht mehr allein.

Einen Anspruch zu besitzen ist die eine Sache. Zu merken, dass der Alltag dadurch tatsächlich ruhiger wird, eine andere.

Hier beginnt die Arbeit von Wolkenfreie Zeit.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Unterstützung im Alltag, die man spürt Abgerechnet über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Doch von leicht kann längst keine Rede mehr sein.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Nach außen läuft alles. Nach innen zehrt es Tag für Tag an Ihren Kräften.


Der Alltag läuft weiter.

Vieles davon landet trotzdem wieder bei Ihnen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Angebote der Pflegekasse, die den Alltag deutlich entlasten können, wenn man sie kennt und nutzt.

Und doch bleiben genau diese Möglichkeiten bei vielen ungenutzt, während der Alltag sich weiterhin zäh und anstrengend anfühlt.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der eigene Tag gehört Ihnen kaum noch

Zwischen Terminen und Organisation verschwindet der Rest.
Für einen selbst bleibt kaum noch Raum.

Unterstützung wäre da, bleibt aber ungenutzt

Und solange das so bleibt, ändert sich am Alltag wenig.

Von hier aus wird es spürbar leichter.
Wir übernehmen die Organisation.
Sie gewinnen wieder Freiraum.

Zügig. Ohne Umwege. Ohne Aktenberge.Zügig.
Ohne Umwege.
Ohne Aktenberge.

Was sich für Sie verändert:

  • Der Alltag lässt Ihnen wieder Luft zum Atmen
  • Die Abwicklung mit der Pflegekasse geschieht im Hintergrund
  • Termine und Planung nehmen ihre Schwere
  • Der Haushalt funktioniert ohne dass Sie ständig daran denken müssen
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1–5 zahlt die Pflegekasse monatlich diesen Betrag. Einsetzbar ist er für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und weitere anerkannte Entlastungsleistungen.

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse — ohne Vorschuss und ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Trotzdem verzichten viele Haushalte darauf — obwohl der Betrag ihnen monatlich zusteht.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
  • Einsetzbar ist er flexibel:
    bei Krankheit, bei Terminen, bei Urlaub oder einfach einer Auszeit
    und ganz allgemein zur Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise nutzbar — passend zu Ihrer jeweiligen Lage.
Er bringt merkliche Entlastung — bleibt jedoch oft ungenutzt liegen.

Sie bewältigen das alles irgendwie.
Nur: um welchen Preis?

Genau hier beginnt spürbare Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
zuverlässig organisiert und direkt über die Pflegekasse abgerechnet.

Nicht mehr bleibt alles allein an Ihnen hängen.

Wir kümmern uns um das, was im Alltag sonst übrig bleibt.
Damit es nicht länger nur an Ihnen liegt.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Besorgungen, Wege —
wir nehmen Ihnen ab, was sonst Kraft kostet.

Sie stehen nicht mehr allein in der Verantwortung.

Begleitung im Alltag —
regelmäßig, zuverlässig und im Ergebnis deutlich spürbar.

Termine verlieren ihre Dringlichkeit.

Arztbesuche, Therapie, Organisation —
wir begleiten und nehmen Last von Ihnen.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Entlastung weiterläuft, selbst wenn Sie einmal ausfallen.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse wesentliche Leistungen, die Ihren Alltag in Kusel spürbar erleichtern.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abrechenbar – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Von der ersten Nachricht bis zur echten Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es Ihnen am besten passt:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns unkompliziert – ohne Umwege, ohne lange Wartezeiten.

Schreiben Sie uns, melden wir uns zügig zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob bereits ein Pflegegrad vorliegt oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Leistungen dafür in Frage kommen.

Anträge und Voraussetzungen müssen Sie nicht selbst durcharbeiten.
Diese Aufgabe übernehmen wir.

Und sagen Ihnen offen, worauf Sie Anspruch haben – und worauf nicht.

03

Die Abwicklung übernehmen wir im Hintergrund

Ob Antrag, Abstimmung mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass alles geordnet läuft.

Zusätzlicher Aufwand entsteht für Sie dabei nicht.

04

Unterstützung, die tatsächlich wirkt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause, dort wo Kusel Ihr Alltag ist.

Regelmäßig, zuverlässig und so gestaltet, dass Ihr Alltag wirklich leichter wird.

Oft beginnt die Unterstützung früher, als man zunächst annimmt.

Weil Entlastung im Alltag kein Glücksfall sein sollte.

Angebote für den Alltag gibt es zahlreiche.
Nur wenige davon sorgen tatsächlich dafür, dass Sie es im Alltag auch merken.
Genau darin liegt der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag wirklich ankommt

Nicht bloß organisiert. Nicht bloß auf dem Papier geplant.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es deutlich merken:
weniger Druck, mehr Spielraum, weniger, was an Ihnen hängen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll genutzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen auch tatsächlich im Alltag ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
auf Pflegegrad, Tagesablauf und familiäre Situation.

Ihr Bedarf bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres Schema.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden kennen die Herausforderungen –
nicht aus der Theorie, sondern aus dem gelebten Alltag.

Aus der Praxis entstanden – heute breit vertreten

Der Anfang lag in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute sind wir in allen 16 Bundesländern aktiv, auch im Landkreis Kusel.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
dorthin, wo die Entlastung gebraucht wird.

Strukturen, die den Alltag tragen

Erfahrene Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und sollte etwas dazwischenkommen, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so zuverlässig, wie es im Alltag eben geht.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Im Alltag änderte sich dadurch trotzdem nichts.
Ich habe einfach weitergemacht.

Erst als Wolkenfreie Zeit die Organisation übernommen und die Unterstützung aufgebaut hat, wurde mir bewusst, was uns eigentlich zusteht, und wie viel Erleichterung tatsächlich möglich ist.

Inzwischen kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit bei uns vorbei.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich selbst.

Das verändert unseren Alltag enorm.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Was zahlt eine Familie in Kusel, wenn die Pflegekasse die Haushaltshilfe finanziert?

Familien in Kusel zahlen dabei meist gar nichts selbst.
Wenn ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegt, trägt die Pflegekasse die Kosten für die Haushaltshilfe und weitere Entlastungsangebote.
Dafür stehen unter anderem folgende Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit derzeit 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € pro Jahr
- eine Kombination mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch bis zu 3.539 € jährlich zusammenkommen können

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, zum Beispiel für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Diese Möglichkeiten kennen viele Familien gar nicht, deshalb bleibt so mancher Anspruch ungenutzt.
Wir schauen uns Ihre Situation genau an, zeigen die passenden Wege auf und kümmern uns um die komplette Abwicklung.
So bleiben Sie ohne Vorschuss, ohne Papierkram und ohne finanzielles Risiko.

Ab welchem Pflegegrad steht meinem Kind oder mir eine Haushaltshilfe zu?

Schon Pflegegrad 1 reicht aus, um Unterstützung im Alltag zu bekommen.
Konkret heißt das:
- mit Pflegegrad 1: der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI), 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich die Verhinderungspflege (§39 SGB XI), bis zu 1.612 € im Jahr
- kombinierbar mit ungenutzter Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € jährlich

Zusätzlich dürfen bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung eingesetzt werden.
Viele Familien im Landkreis Kusel wissen nicht, welche Leistungen ihnen zustehen und wie sie diese sinnvoll nutzen können.
Genau diese Prüfung übernehmen wir für Sie, damit die Hilfe wirklich in Ihrem Alltag ankommt.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe im Alltag übernehmen?

Im Kern alles, was den Alltag Ihrer Familie spürbar leichter macht.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Putzen, Wäsche waschen und die Haushaltsführung insgesamt
- Einkaufen, Besorgungen erledigen und kleine organisatorische Dinge
- Begleitung zu Arztterminen oder anderen wichtigen Terminen
- Hilfe bei Struktur, Orientierung und einem geregelten Tagesablauf
- Entlastung für Angehörige, die pflegen

Je nach Bedarf gehören auch Alltagsbegleitung und Betreuung dazu – etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im turbulenten Familienalltag mit Kindern.
Einen starren Leistungskatalog gibt es nicht. Die Hilfe richtet sich nach dem, was Ihre Familie wirklich braucht, abgestimmt auf Pflegegrad und Lebenssituation.

Häufig sind es die kleinen Dinge im Alltag, die am meisten Kraft rauben – dort setzen wir an.

Kümmert sich jemand um den Antrag bei der Pflegekasse?

Ja, diesen Teil nehmen wir Ihnen ab.
Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen automatisch zu, sobald ein Pflegegrad festgestellt ist.
Trotzdem braucht es oft Absprachen mit der Pflegekasse, Formulare oder Klärungen im Detail – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden.
Genau diese Aufgaben erledigen wir im Hintergrund für Sie.
Für Sie heißt das: kein Formularstress, kein Hinterhertelefonieren, keine Unsicherheit.
Sie schildern uns Ihre Lage – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Kusel ankommt.

Wie schnell steht eine Haushaltshilfe für meine Familie bereit?

Meist innerhalb weniger Tage.
Sobald wir wissen, wie Ihre Familie lebt, organisieren wir passende Unterstützung – abgestimmt auf Alltag und Pflegegrad.
Häufig geht es schneller als erwartet.
Lange Wartezeiten oder komplizierte Wege gibt es bei uns nicht.
Sie bekommen Hilfe, die im Alltag wirklich spürbar entlastet.

Worin unterscheiden sich Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine dringend nötige Pause.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wird.
Wird die Kurzzeitpflege zusätzlich nicht ausgeschöpft, kann der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich steigen.

Beide Leistungen können gut zusammenwirken, werden in der Praxis aber selten voll genutzt.
Wir erklären Ihnen in Ruhe, was für Ihre Familie in Kusel sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag tatsächlich ankommt.

Ein Pflegegrad bedeutet einen Anspruch.
Doch dieser Anspruch allein verändert Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung dort auch tatsächlich ankommt.

Genau dafür sind wir da.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Kusel – Ihr Anbieter vor Ort

Kusel gehört zum Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Kusel aktiv und begleitet Familien in Kusel mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Kusel entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Ihr Kind bleibt in seinem gewohnten Umfeld, egal ob zu Hause, in der Kita oder in der Schule im Landkreis Kusel. Die Haushaltshilfe kommt dorthin, wo sie gebraucht wird, und richtet sich nach dem Tagesablauf Ihrer Familie. Eine feste Bezugsperson begleitet den Alltag, damit Vertrauen wachsen kann. Alle Schritte stimmen wir eng mit Ihnen als Familie ab.

Familien aus Kusel starten mit einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch. Darin hören wir zu, wie Ihr Alltag aussieht und wo die größte Entlastung nötig ist. Danach übernehmen wir den Antrag bei der Pflegekasse und organisieren die passende Unterstützung. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Kusel

Die Haushaltshilfe in Kusel läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Landkreis Kusel, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Rheinland-Pfalz aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Kusel

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Kusel?

In Kusel läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Kusel verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Kusel kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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