Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Sobald die pflegende Person ausfällt, etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung, greift die Verhinderungspflege (§39 SGB XI). Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr zur Verfügung, die zum 31.12. verfallen, wenn sie nicht genutzt werden. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber oft nicht vollständig genutzt. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Münchberg sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Entlastung wirklich in Ihrem Alltag ankommt.