Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) deckt die regelmäßige Unterstützung im Alltag ab.
Damit finanzieren Sie zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung. Aktuell stehen 131 € im Monat zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person kurzzeitig ausfällt – bei Krankheit, im Urlaub oder für eine Pause.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag sogar auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten voll ausgeschöpft.
Wir erklären verständlich, was für Ihre Familie in Viersen sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag ankommt.