Haushaltshilfe mit Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in KonzEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Mit einem Pflegegrad heißt es: Sie tragen das nicht allein.

Einen Anspruch zu haben ist die eine Sache. Im Alltag zu merken, dass es leichter wird, eine ganz andere.

Hier setzt Wolkenfreie Zeit an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Alltagshilfe, die spürbar wird Abgerechnet über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Aber leicht fühlt sich schon lange nichts mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was von außen glatt aussieht, kostet Sie innen jeden Tag Kraft.


Der Alltag läuft weiter.

Vieles davon landet trotzdem wieder bei Ihnen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse können den Alltag spürbar erleichtern.

Trotzdem greifen viele Familien in Konz nie darauf zurück und bleiben im selben Alltag gefangen.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der Tag gehört längst nicht mehr Ihnen selbst

Morgens Termine, abends Organisation.
Für Sie selbst bleibt kaum noch Zeit.

Hilfe wäre da, nur genutzt wird sie nicht

Und so bleibt am Ende alles beim Alten.

Von hier an wird es einfacher.
Wir übernehmen das für Sie.
Sie bekommen wieder Luft zum Atmen.

Schnell. Unkompliziert. Ohne Papierkram.Schnell.
Unkompliziert.
Ohne Papierkram.

Was sich für Sie verändert:

  • Endlich wieder Luft im Tagesablauf
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft im Hintergrund
  • Termine und Planung nehmen den Druck raus
  • Der Haushalt läuft ohne dass Sie ständig daran denken müssen
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse monatlich den Entlastungsbetrag. Er kann für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsleistungen genutzt werden.

Die Abrechnung läuft direkt mit der Pflegekasse — ohne Vorschuss, ohne Extraaufwand für Sie.

Viele Familien lassen diesen Betrag ungenutzt — dabei steht er ihnen jeden Monat zu.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
  • Einsetzbar ist er flexibel:
    bei Krankheit oder wichtigen Terminen, im Urlaub oder für eine Auszeit
    und für zusätzliche Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise möglich — passend zu Ihrer Situation in Konz.
Die Wirkung ist spürbar — genutzt wird der Betrag dennoch selten voll.

Sie schaffen das alles.
Aber zu welchem Preis?

Hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
organisiert, verlässlich und direkt über die Pflegekasse abgerechnet.

Es bleibt nicht mehr alles an Ihnen kleben.

Wir übernehmen die Aufgaben, die im Alltag liegen bleiben.
Damit Sie nicht mehr allein damit dastehen.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkaufen, Besorgungen, Wege erledigen —
wir nehmen Ihnen ab, was Kraft kostet.

Die Verantwortung liegt nicht mehr nur bei Ihnen.

Unterstützung im Alltag —
regelmäßig, zuverlässig und deutlich spürbar.

Termine hören auf, Druck zu machen.

Arzttermine, Therapien, Organisation drumherum —
wir begleiten und nehmen Last ab.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — Entlastung läuft weiter, auch wenn Sie einmal ausfallen.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die Ihren Alltag spürbar entlasten.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkte Abrechnung über die Pflegekasse – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Von der ersten Nachricht bis zur echten Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Sie am praktischsten ist:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns unkompliziert – ohne Umwege, ohne lange Wartezeit.

Schreiben Sie uns, und wir melden uns zügig zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Egal ob bereits ein Pflegegrad besteht oder nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Leistungen infrage kommen.

Anträge und Voraussetzungen müssen Sie nicht selbst durchkämpfen.
Das übernehmen wir für Sie.

Und sagen Ihnen offen, was Ihnen zusteht – und was nicht.

03

Im Hintergrund regeln wir den Rest

Ob Antrag, Abstimmung mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.

Zusätzlicher Aufwand entsteht für Sie dabei nicht.

04

Unterstützung, die tatsächlich ankommt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause in Konz.

Regelmäßig, verlässlich und so, dass sich Ihr Alltag spürbar entspannt.

Oft startet die Unterstützung schneller, als man denkt.

Weil Entlastung im Alltag kein Glücksfall sein sollte.

Unterstützungsangebote im Alltag gibt es zahlreiche.
Nur wenige sorgen wirklich dafür, dass Sie es spürbar leichter haben.
Genau darin liegt der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag wirklich ankommt

Nicht nur geplant. Nicht nur auf dem Papier organisiert.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es tatsächlich spüren:
weniger Druck, mehr Luft, weniger, was an Ihnen hängen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – richtig eingesetzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen im Alltag auch wirklich ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
Pflegegrad, Alltag, familiäre Situation.

Ihr Bedarf bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres System.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden wissen, worauf es ankommt –
nicht aus der Theorie, sondern aus dem gelebten Alltag.

Aus der Praxis gewachsen – heute breit aufgestellt

Gestartet in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute aktiv in allen 16 Bundesländern.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
dorthin, wo Entlastung gebraucht wird, auch im Landkreis Trier-Saarburg.

Strukturen, die im Alltag tragen

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und wenn doch etwas dazwischenkommt, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so zuverlässig, wie es im Alltag eben geht.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Seit zwei Jahren hatten wir schon den Pflegegrad für meine Tochter.

Trotzdem hat sich im Alltag nichts verändert.
Ich habe einfach weitergemacht.

Erst als sich Wolkenfreie Zeit um alles gekümmert und die Unterstützung organisiert hat, wurde mir klar, was uns eigentlich zusteht – und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause in Konz.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das verändert wirklich alles.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Welche Kosten entstehen bei einer Haushaltshilfe über die Pflegekasse?

Spürbare Entlastung ohne finanzielle Belastung – das ist für Familien in Konz in der Regel möglich.
Wenn ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegt, trägt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und weitere unterstützende Leistungen im Alltag.
Dafür stehen unter anderem folgende Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) in Höhe von aktuell 131 € pro Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- eine Verbindung mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen kann

Außerdem lässt sich ein Anteil von bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Diese Möglichkeiten der Kombination sind vielen Familien kaum bekannt, weshalb bestehende Ansprüche häufig ungenutzt bleiben.
Wir schauen uns Ihre persönliche Lage genau an, zeigen Ihnen die passenden Wege auf und kümmern uns um die komplette Abwicklung.
So bleibt Ihnen: keine Vorauszahlung, kein Papierkram und keine finanzielle Belastung.

Von welchem Pflegegrad an besteht Anspruch auf Haushaltshilfe?

Schon bei Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Unterstützung im Alltag.
Genauer aufgeschlüsselt sieht das so aus:
- mit Pflegegrad 1: der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) von monatlich 131 €, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- in Verbindung mit ungenutzter Kurzzeitpflege sogar bis zu 3.539 € im Jahr

Zusätzlich lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für die Alltagsunterstützung umwandeln.
Vielen Familien im Landkreis Trier-Saarburg ist gar nicht klar, welche Leistungen ihnen zustehen und wie sich diese am besten kombinieren lassen.
Wir übernehmen diese Prüfung für Sie und achten darauf, dass die Unterstützung wirklich in Ihrem Alltag ankommt.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe übernehmen?

Im Kern geht es um alles, was Ihren Alltag deutlich leichter macht.
Dazu zählen unter anderem:
- Reinigung, Wäsche und die grundlegende Haushaltsführung
- Einkäufe, Erledigungen und organisatorische Angelegenheiten
- Begleitung zu Arztbesuchen oder sonstigen Terminen
- Hilfe bei Struktur, Orientierung und dem täglichen Ablauf
- Entlastung für Angehörige, die die Pflege übernehmen

Je nach individuellem Bedarf kommen auch Betreuung und Alltagsbegleitung dazu – etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im Familienalltag mit Kindern.
Einen starren Leistungskatalog gibt es dabei nicht: Die Unterstützung richtet sich nach dem, was Sie tatsächlich brauchen, abgestimmt auf Pflegegrad, Alltag und persönliche Lebenssituation.

Häufig sind es genau die kleinen, wiederkehrenden Aufgaben, die im Alltag am meisten Kraft rauben – genau hier setzen wir an.

Wer kümmert sich um den Antrag bei der Pflegekasse?

Diesen Schritt übernehmen wir für Sie.
Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits automatisch zu, sobald ein Pflegegrad festgestellt wurde.
Trotzdem braucht es oft Abstimmungen mit der Pflegekasse, das Ausfüllen von Formularen oder die Klärung einzelner Details – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen.
Genau diese Aufgaben erledigen wir im Hintergrund für Sie.
Das heißt konkret: kein Formular-Chaos, kein ständiges Nachtelefonieren, keine Unsicherheit über die weiteren Schritte.
Sie schildern uns Ihre Situation – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Konz tatsächlich ankommt.

Wie schnell kann eine Haushaltshilfe starten?

Meist ist das innerhalb weniger Tage möglich.
Sobald wir Ihre Situation verstanden haben, stellen wir passende Unterstützung zusammen – abgestimmt auf Ihren Alltag und Ihren Pflegegrad.
Häufig geht das schneller, als viele erwarten.
Lange Wartezeiten oder umständliche Abläufe gibt es bei uns nicht.
Sie erhalten Unterstützung, die im Alltag tatsächlich spürbar entlastet.

Worin liegt der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der regelmäßigen Unterstützung im Alltag.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell liegt er bei 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Dieser Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht beansprucht, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen können sinnvoll miteinander kombiniert werden, werden jedoch in der Praxis oft nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Situation in Konz sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.

Ein Pflegegrad bedeutet einen Anspruch.
Aber der Anspruch allein verändert Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung wirklich bei Ihnen ankommt.

Genau darum kümmern wir uns.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt starten und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Konz – Ihr Anbieter vor Ort

Konz gehört zum Landkreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Trier-Saarburg aktiv und begleitet Familien in Konz mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Konz entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Ruhig und verlässlich läuft die Begleitung im Alltag ab: Je nach Leistung findet der Einsatz direkt zu Hause statt oder begleitet den Tagesablauf dort, wo Unterstützung gebraucht wird – abgestimmt mit der Familie und mit einer festen Bezugsperson, die den Alltag kennt. So entsteht Kontinuität statt wechselnder Gesichter, und die Unterstützung fügt sich in bestehende Strukturen ein, statt sie zu stören.

Für Familien in Konz beginnt der Einstieg mit einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch, in dem wir gemeinsam auf die individuelle Situation schauen. Im Anschluss übernehmen wir die Antragstellung bei der Pflegekasse sowie die gesamte Organisation, sodass Sie sich nicht um Formulare oder Zuständigkeiten kümmern müssen. So bleibt Ihre Energie dort, wo sie hingehört: im Alltag mit der Familie.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Konz

Die Haushaltshilfe in Konz läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Landkreis Trier-Saarburg, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Rheinland-Pfalz aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Konz

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Konz?

In Konz läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Konz verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Konz kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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