Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) tritt ein, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder weil sie einmal Kraft schöpfen muss.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Der Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er ungenutzt bleibt.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege beansprucht, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen anschaulich, was für Ihre Familie in Ludwigsburg sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich in Ihrem Alltag landet.