Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine Erholungspause.
Dafür stehen bis zu 1.612 € jährlich bereit. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er ungenutzt bleibt.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber oft nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Familie in Starnberg passt, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag tatsächlich ankommt.