Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person einmal ausfällt – sei es durch Krankheit, einen Urlaub oder eine dringend nötige Auszeit.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich immer auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann der Betrag sogar auf bis zu 3.539 € jährlich anwachsen.
Beide Leistungen lassen sich klug miteinander verbinden, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen anschaulich, was für Ihre Situation in Dietzenbach am meisten Sinn ergibt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung wirklich im Alltag ankommt.