Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – bei Krankheit, Urlaub oder einfach zur Erholung.
Hier stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wird.
Wird die Kurzzeitpflege zusätzlich nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen kombinieren sich gut, werden aber häufig nicht komplett genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Neustadt an der Weinstraße passt, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag ankommt.