Haushaltshilfe bei Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in MoersEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Ein Pflegegrad heißt: Diese Last müssen Sie nicht allein tragen.

Einen Anspruch zu haben ist eine Sache. Ihn im Alltag zu spüren, eine andere.

Hier setzt Wolkenfreie Zeit an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir kümmern uns, dass die Unterstützung bei Ihnen ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Alltagshilfe, die spürbar wirkt Abrechnung über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Aber leicht fühlt sich schon lange anders an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was von außen glatt aussieht, kostet Sie innerlich täglich Kraft.


Der Alltag läuft weiter.

Vieles bleibt trotzdem an Ihnen kleben.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die Ihren Alltag in Moers deutlich erleichtern können.

Und dennoch bleiben viele Familien in genau diesem Alltag gefangen, weil sie diese Hilfe gar nicht abrufen.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der Tag gehört längst nicht mehr Ihnen selbst

Der ganze Tag dreht sich ums Organisieren.
Für Sie selbst bleibt kaum noch Zeit übrig.

Hilfe stünde bereit, sie wird nur nicht abgerufen

Deshalb bleibt am Ende alles beim Alten.

Von hier an wird es einfacher.
Wir übernehmen die Organisation.
Sie bekommen wieder Raum zum Atmen.

Zügig. Einfach. Ohne Formularflut.Zügig.
Einfach.
Ohne Formularflut.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihr Alltag bekommt wieder Luft
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft bei uns
  • Termine und Planung verlieren ihre Schwere
  • Der Haushalt funktioniert ohne dass Sie ständig daran denken
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € im Monat für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Mit Pflegegrad 1–5 zahlt die Pflegekasse monatlich diesen Betrag. Einsetzbar für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und weitere anerkannte Entlastungsangebote.

Abrechnung direkt mit der Pflegekasse — ohne Vorschuss, ohne Mehraufwand für Sie.

Viele Familien in Moers lassen diese monatliche Leistung ungenutzt liegen.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € im Jahr für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
  • Einsetzbar, wie es passt:
    bei Krankheit oder Terminen, im Urlaub oder für eine Auszeit
    und für zusätzliche Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise abrufbar — passend zu Ihrer Lage.
Bringt echte Entlastung — bleibt aber oft ungenutzt.

Sie stemmen das alles.
Doch was kostet Sie das wirklich?

Genau hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
zuverlässig organisiert und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Nicht mehr alles landet allein bei Ihnen.

Wir kümmern uns um das, was im Alltag zu kurz kommt.
Damit es nicht mehr auf Ihren Schultern lastet.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Erledigungen, Wege —
wir nehmen Ihnen ab, was Kraft raubt.

Sie tragen die Verantwortung nicht mehr allein.

Unterstützung im Alltag —
regelmäßig, verlässlich, wirklich spürbar.

Termine verlieren ihre Schwere.

Arzttermine, Therapie, Organisation —
wir begleiten und nehmen Last ab.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Entlastung weiterläuft, auch wenn Sie selbst mal nicht können.

Diese Leistungen der Pflegekasse stehen Ihnen zur Verfügung:

Mit Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse wichtige Leistungen, die Ihren Alltag in Moers merklich erleichtern.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Hilfe im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abgerechnet – ohne Formulare, ohne Vorschuss, ohne zusätzliche Mühe für Sie.

Von der ersten Nachricht bis zur echten Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es Ihnen am liebsten ist:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns unkompliziert – ohne Umwege, ohne langes Warten.

Schreiben Sie uns, melden wir uns rasch zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Egal ob schon ein Pflegegrad besteht oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Leistungen greifen.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Das erledigen wir für Sie.

Und sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist – und was nicht.

03

Wir kümmern uns um die Abläufe im Hintergrund

Ob Antrag, Rücksprache mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass alles rund läuft.

Für Sie bleibt kein zusätzlicher Aufwand übrig.

04

Unterstützung, die im Alltag wirklich zählt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause in Moers.

Regelmäßig, verlässlich und so gestaltet, dass Ihr Alltag merklich leichter wird.

Oft startet die Unterstützung schneller, als man zunächst denkt.

Weil Entlastung im Alltag kein Glücksfall sein darf.

Angebote im Alltag gibt es zahlreiche.
Aber nur wenige schaffen es, dass Sie es wirklich spüren.
Genau dort liegt der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag wirklich spürbar wird

Nicht nur geplant. Nicht nur auf Papier.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es tatsächlich merken:
weniger Druck, mehr Luft, weniger, was an Ihnen hängen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll genutzt

Mit Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen tatsächlich in Ihrem Alltag ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell angepasst:
Pflegegrad, Alltag, familiäre Lage.

Ihr Bedarf bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres Schema.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden wissen, worauf es ankommt –
nicht aus der Theorie, sondern aus echter Alltagserfahrung.

Aus der Praxis entstanden – heute breit vertreten

Der Anfang war in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute sind wir in allen 16 Bundesländern aktiv, auch im Kreis Wesel.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
dort, wo Entlastung gebraucht wird.

Strukturen, die im Alltag Halt geben

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und sollte einmal etwas dazwischenkommen, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es der Alltag zulässt.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Doch im Alltag hat sich nichts getan.
Ich habe einfach weitergemacht.

Erst als Wolkenfreie Zeit alles in die Hand nahm und die Unterstützung aufgebaut hat, wurde mir bewusst, was uns eigentlich zusteht und wie viel Entlastung tatsächlich drin ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause in Moers.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das verändert wirklich alles.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Muss ich für eine Haushaltshilfe selbst bezahlen, wenn die Pflegekasse einspringt?

Machen Sie sich als Familie in Moers keine Sorgen wegen der Kosten – meistens entstehen keine.

Wenn ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegt, trägt die Pflegekasse die Kosten für die Haushaltshilfe und weitere Entlastungsangebote. Dafür gibt es mehrere Wege:
- den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit derzeit 131 € pro Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- die Verbindung mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch bis zu 3.539 € im Jahr zur Verfügung stehen können

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwandeln, etwa für Unterstützung im Haushalt oder im Alltag.

Diese Möglichkeiten sind vielen gar nicht bekannt, sodass wertvolle Ansprüche oft ungenutzt bleiben. Wir schauen uns Ihre Lage genau an, finden die passenden Bausteine und regeln die komplette Umsetzung für Sie. So bleibt Ihnen erspart: in Vorkasse zu gehen, Anträge auszufüllen oder finanzielle Sorgen zu tragen.

Ab welchem Pflegegrad steht uns eine Haushaltshilfe zu?

Fragen Sie sich, ob es überhaupt einen Pflegegrad braucht? Schon Pflegegrad 1 reicht aus, um Anspruch auf Alltagsunterstützung zu haben.

Genauer aufgeteilt sieht das so aus:
- mit Pflegegrad 1: der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) in Höhe von 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- mit Pflegegrad 2 oder höher: zusätzlich die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- kombinierbar mit ungenutzter Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € im Jahr

Hinzu kommt die Möglichkeit, bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagshilfe zu nutzen.

Viele Familien im Kreis Wesel wissen gar nicht genau, welche Leistungen ihnen zustehen und wie sie sich am besten kombinieren lassen. Diese Prüfung nehmen wir Ihnen ab, damit die Hilfe wirklich in Ihrem Alltag ankommt.

Welche Aufgaben kann die Haushaltshilfe konkret übernehmen?

Was genau darf eine Haushaltshilfe eigentlich leisten? Im Kern alles, was Ihnen im Alltag echte Erleichterung bringt.

Dazu zählen zum Beispiel:
- Wohnung putzen, Wäsche waschen und den Haushalt organisieren
- Einkaufen, Erledigungen und kleinere organisatorische Aufgaben
- Begleitung zu Arztbesuchen oder anderen wichtigen Terminen
- Hilfe bei Tagesstruktur und Orientierung
- spürbare Entlastung für Angehörige, die pflegen

Je nachdem, was gebraucht wird, sind auch Betreuung und Alltagsbegleitung denkbar – etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder in Familien mit Kindern.

Es gibt keinen starren Katalog an Leistungen: Alles richtet sich nach Ihrem tatsächlichen Bedarf, abgestimmt auf Pflegegrad und Lebenssituation. Häufig sind es genau die kleinen Alltagsaufgaben, die am meisten Kraft rauben – dort setzen wir gezielt an.

Müssen wir uns selbst um den Antrag bei der Pflegekasse kümmern?

Diese Sorge können wir Ihnen nehmen – diesen Part übernehmen wir komplett.

Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen automatisch zu, sobald ein Pflegegrad anerkannt wurde. Trotzdem braucht es oft Rücksprache mit der Pflegekasse, das Ausfüllen von Formularen oder Klärungen zu Details – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen zusammen genutzt werden sollen.

Genau diese Aufgaben erledigen wir im Hintergrund für Sie. Das heißt: kein Papierkrieg, kein ständiges Nachtelefonieren, keine Unklarheit über die nächsten Schritte. Erzählen Sie uns einfach von Ihrer Situation – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Moers ankommt.

Wie viel Zeit braucht es, bis die Haushaltshilfe wirklich da ist?

Keine Sorge, das geht meist schnell – oft schon innerhalb wenige Tage.

Sobald wir Ihre Situation verstanden haben, organisieren wir passende Unterstützung, die zu Ihrem Alltag und Ihrem Pflegegrad passt. Häufig geht das zügiger, als viele erwarten.

Lange Wartezeiten oder komplizierte Abläufe gibt es bei uns nicht. Sie bekommen zeitnah die Entlastung, die im Alltag wirklich spürbar wird.

Worin liegt der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Diese beiden Begriffe werfen oft Fragen auf – hier die Erklärung.

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder um sich zu erholen. Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Dieser Betrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., falls er nicht genutzt wurde. Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege beansprucht, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig genutzt. Gern erklären wir Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Moers sinnvoll ist, und kümmern uns darum, dass die Hilfe im Alltag tatsächlich ankommt.

Ein Pflegegrad bringt einen Anspruch mit sich.
Aber allein der Anspruch verändert Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Hilfe wirklich bei Ihnen ankommt.

Darum kümmern wir uns.
Ohne Formulare. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum sorgen müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Entlastung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Moers – Ihr Anbieter vor Ort

Moers gehört zum Kreis Wesel in Nordrhein-Westfalen. Wolkenfreie Zeit ist im Kreis Wesel aktiv und begleitet Familien in Moers mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Moers entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Wie sieht die Unterstützung im Alltag konkret aus, wenn sie in Moers stattfindet? Je nach Bedarf kommt die Haushaltshilfe direkt zu Ihnen nach Hause oder begleitet dort, wo Unterstützung gebraucht wird. Eine feste Bezugsperson sorgt für Vertrauen und Kontinuität, während alle Schritte eng mit Ihnen als Familie abgestimmt werden.

Wie gelingt der Einstieg für Familien aus Moers und dem Kreis Wesel? Am Anfang steht ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch, in dem wir gemeinsam auf Ihre Situation schauen. Danach übernehmen wir die Antragstellung bei der Pflegekasse sowie die gesamte Organisation, damit Sie sich auf Ihren Alltag konzentrieren können.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Moers

Die Haushaltshilfe in Moers läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Kreis Wesel, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Von Moers aus sind wir im Kreis Wesel und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Moers

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Moers?

In Moers läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Moers verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Moers kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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