Haushaltshilfe bei Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in DuisburgEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Mit einem Pflegegrad tragen Sie diese Aufgabe in Duisburg nicht länger ganz allein.

Anspruch haben ist das eine. Spüren, dass es leichter wird, ist das andere.

Genau hier setzt Wolkenfreie Zeit an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Unterstützung im Alltag, die spürbar ist Abrechnung über die Pflegekasse · ohne Papierkram
125 € monatlich
verfügbar

Der Alltag läuft irgendwie weiter.
Doch leicht fühlt sich das schon lange nicht mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Nach außen scheint alles unter Kontrolle, innerlich kostet es Sie täglich Kraft.


Der Alltag läuft weiter.

Vieles davon bleibt trotzdem an Ihnen kleben.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Es gibt Leistungen der Pflegekasse, die Ihren Alltag in Duisburg deutlich erleichtern können.

Trotzdem greifen viele Familien nie danach und bleiben im selben anstrengenden Kreislauf gefangen.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der Tag gehört längst nicht mehr Ihnen selbst

Organisation bestimmt jede Stunde.
Für Sie selbst bleibt kaum noch Raum.

Unterstützung wäre da, sie wird bloß nicht abgerufen

Und so bleibt alles beim Alten.

Von hier aus wird es ruhiger.
Wir übernehmen die Organisation.
Sie gewinnen wieder Luft zum Durchatmen.

Zügig. Einfach. Ohne Formularflut.Zügig.
Einfach.
Ohne Formularflut.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihre Familie bekommt wieder Luft im Alltag
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft für Sie unsichtbar
  • Termine belasten Sie nicht mehr wie zuvor
  • Der Haushalt funktioniert ganz ohne Ihr Zutun
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1–5 zahlt die Pflegekasse monatlich diesen Betrag. Familien in Duisburg können ihn für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und weitere anerkannte Entlastungsangebote einsetzen.

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse — ohne dass Sie in Vorleistung gehen oder zusätzlichen Aufwand haben.

Viele lassen diesen Anspruch verstreichen — obwohl er ihnen jeden Monat zur Verfügung steht.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bereit.
  • Sie können ihn flexibel einsetzen:
    bei Krankheit, wichtigen Terminen, im Urlaub oder für eine bewusste Pause
    und für zusätzliche Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise einsetzbar — passend zu Ihrer Situation vor Ort.
Er bringt echte Erleichterung — bleibt aber oft ungenutzt liegen.

Ihre Familie bewältigt vieles.
Doch was kostet das auf Dauer?

Genau hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
zuverlässig organisiert und direkt über die Pflegekasse abgerechnet.

Nicht mehr bleibt alles an Ihnen allein liegen.

Wir kümmern uns um das, was im Alltag zu kurz kommt.
Damit Ihre Familie nicht mehr alles alleine tragen muss.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Erledigungen, Fahrten —
wir übernehmen, was Ihnen Kraft raubt.

Die Verantwortung liegt nicht mehr nur bei Ihnen.

Unterstützung im Alltag —
regelmäßig, verlässlich und deutlich spürbar.

Termine verlieren ihre Schwere.

Arztbesuche, Therapien, Koordination —
wir begleiten Sie und nehmen Last von Ihren Schultern.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Entlastung weiterläuft, selbst wenn Sie einmal nicht können.

Diese Leistungen der Pflegekasse stehen Ihnen zur Verfügung:

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse wichtige Leistungen, die Ihre Familie in Duisburg deutlich entlasten.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abgerechnet – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne Mehraufwand für Sie.

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur echten Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Ihre Familie am bequemsten ist:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns unkompliziert – ohne Umwege, ohne langes Warten.

Schreiben Sie uns, und wir melden uns zeitnah zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ganz gleich, ob bereits ein Pflegegrad besteht oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Leistungen greifen.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Das erledigen wir für Sie.

Und sagen Ihnen offen, was möglich ist – und was nicht.

03

Wir übernehmen die Abwicklung im Hintergrund

Ob Antrag, Rücksprache mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.

Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die im Alltag wirklich ankommt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihrer Familie nach Hause.

Regelmäßig, verlässlich und so, dass der Alltag merklich ruhiger wird.

Häufig beginnt die Unterstützung schneller, als Sie erwarten würden.

Weil Entlastung im Alltag kein Glücksfall sein sollte.

Angebote im Alltag gibt es zahlreiche.
Doch nur wenige sorgen dafür, dass Ihre Familie es wirklich spürt.
Genau darin liegt der entscheidende Unterschied.

Entlastung, die im Alltag ankommt

Nicht nur durchdacht. Nicht nur geplant.

Sondern so umgesetzt, dass Ihre Familie es deutlich merkt:
weniger Druck, mehr Luft, weniger, was auf Ihren Schultern lastet.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll genutzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen bei Ihrer Familie in Duisburg wirklich ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
Pflegegrad, Alltag, familiäre Situation.

Ihr Bedarf bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres Schema.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden wissen, worauf es ankommt –
nicht aus der Theorie, sondern aus gelebter Erfahrung.

Aus der Praxis gewachsen – heute vielseitig aufgestellt

Gestartet in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute aktiv in allen 16 Bundesländern.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
dorthin, wo Entlastung tatsächlich gebraucht wird, auch in Duisburg.

Strukturen, die im Alltag Halt geben

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, gut abgestimmte Einsätze.

Und wenn einmal etwas dazwischenkommt, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es im Alltag eben geht.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Meine Tochter hatte schon seit zwei Jahren einen Pflegegrad.

Trotzdem hat sich im Alltag nichts verändert.
Ich habe einfach durchgehalten.

Erst als Wolkenfreie Zeit die Organisation übernommen hat, wurde mir bewusst, was uns eigentlich zusteht, und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Inzwischen kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden nur für mich.

Das verändert wirklich alles.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Welche Kosten entstehen bei einer Haushaltshilfe über die Pflegekasse?

Familien in Duisburg müssen in aller Regel nicht selbst in die Tasche greifen.
Wenn ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegt, trägt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und weitere Formen der Entlastung.
Dafür stehen unter anderem folgende Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI), aktuell 131 € pro Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI), bis zu 1.612 € jährlich
- eine Verbindung mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen kann

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, etwa zugunsten von Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Diese Möglichkeiten der Kombination sind vielen Familien schlicht nicht bekannt, weshalb bestehende Ansprüche häufig ungenutzt bleiben.
Wir schauen uns Ihre Situation genau an, zeigen auf, was sich davon für Sie eignet, und kümmern uns anschließend um die komplette Abwicklung.
So bleibt für Sie: keine Vorauszahlung, kein Aufwand mit Anträgen und keine finanzielle Belastung.

Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Schon Pflegegrad 1 begründet einen Anspruch auf Unterstützung im Alltag.
Genauer sieht das so aus:
- mit Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) zur Verfügung, monatlich 131 €, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) hinzu, bis zu 1.612 € jährlich
- kombiniert mit ungenutzter Kurzzeitpflege sind bis zu 3.539 € im Jahr möglich

Zudem können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Unterstützung im Alltag verwendet werden.
In der Stadt Duisburg wissen viele Familien gar nicht genau, welche Leistungen ihnen zustehen und wie sich diese sinnvoll miteinander verbinden lassen.
Wir übernehmen diese Prüfung für Sie und achten darauf, dass die Entlastung wirklich in Ihrem Alltag ankommt.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe übernehmen?

Im Grunde alles, was Ihren Alltag spürbar leichter macht.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Reinigung, Wäsche und die laufende Haushaltsführung
- Einkäufe, Erledigungen und organisatorische Dinge
- die Begleitung zu Arztterminen oder anderen Terminen
- Hilfe bei Struktur, Orientierung und dem täglichen Ablauf
- eine spürbare Entlastung für pflegende Angehörige

Je nach Bedarf sind ebenso Alltagsbegleitung und Betreuung denkbar, etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im Familienalltag mit Kindern.
Einen starren Leistungskatalog gibt es dabei nicht: Die Unterstützung richtet sich nach dem, was Sie tatsächlich brauchen, abgestimmt auf Pflegegrad, Alltag und persönliche Lebenslage.

Häufig sind es gerade die kleinen, wiederkehrenden Aufgaben, die am meisten Kraft rauben – dort setzen wir konkret an.

Wer kümmert sich um den Antrag bei der Pflegekasse?

Diesen Teil übernehmen wir für Sie.
Manche Leistungen, etwa der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits automatisch zu, sobald ein Pflegegrad festgestellt wurde.
Trotzdem braucht es oft Rücksprachen mit der Pflegekasse, das Ausfüllen von Formularen oder Klärungen im Detail, etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen zusammen genutzt werden sollen.
Genau diese Schritte erledigen wir im Hintergrund für Sie.
Für Sie heißt das: kein Formular-Wirrwarr, kein ständiges Nachtelefonieren und keine Unklarheit über das weitere Vorgehen.
Sie schildern uns, wie es bei Ihnen aussieht – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Duisburg ankommt.

Wie schnell kann eine Haushaltshilfe starten?

Meist innerhalb weniger Tage.
Sobald wir wissen, wie Ihre Situation aussieht, organisieren wir passende Unterstützung, die zu Ihrem Alltag und Ihrem Pflegegrad passt.
Häufig geht das schneller, als man zunächst annimmt.
Lange Wartezeiten oder umständliche Abläufe gibt es bei uns nicht.
Sie bekommen Unterstützung, die im Alltag tatsächlich spürbar wird.

Worin unterscheiden sich Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Mit ihm lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Er beträgt derzeit 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt, sei es durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich jeweils auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Situation in Duisburg sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.

Ein Pflegegrad bedeutet einen Anspruch.
Doch der Anspruch allein verändert Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung tatsächlich bei Ihrer Familie ankommt.

Genau dafür sind wir da.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Duisburg – Ihr Anbieter vor Ort

Duisburg liegt in Nordrhein-Westfalen. Wolkenfreie Zeit begleitet Familien in Duisburg mit qualifizierten Fachkräften, die die Region kennen – kurze Wege statt ferner Zentrale.

In Duisburg entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

In der Stadt Duisburg begleiten wir Familien dort, wo der Alltag tatsächlich stattfindet – je nach Bedarf zuhause, in der Kita oder in der Schule. Eine feste Bezugsperson übernimmt die Aufgaben, sodass Kontinuität entsteht und sich niemand immer wieder neu erklären muss. Alle Abläufe stimmen wir eng mit der Familie ab, damit die Unterstützung wirklich zum Alltag passt.

Familien aus Duisburg können den Einstieg unkompliziert über ein kostenloses Erstgespräch starten. Darin klären wir gemeinsam, welche Unterstützung sinnvoll ist und welche Leistungen infrage kommen. Die Antragstellung bei der Pflegekasse sowie die gesamte Organisation übernehmen wir anschließend für Sie, sodass Sie sich auf Ihren Alltag konzentrieren können.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Duisburg

Die Haushaltshilfe in Duisburg läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien in Nordrhein-Westfalen, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Nordrhein-Westfalen aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Duisburg

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Duisburg?

In Duisburg läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Duisburg verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Duisburg kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

Barrierefreiheit
Schriftgröße