Wofür ist welche Leistung gedacht? Das lässt sich klar trennen.
Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag da. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um sich zu erholen. Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er nicht abgerufen wird. Wird die Kurzzeitpflege zusätzlich nicht genutzt, steigt der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander kombinieren, werden aber in der Praxis selten voll ausgeschöpft. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Königswinter passt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich im Alltag ankommt.