Wie hoch fällt der Eigenanteil aus, wenn die Pflegekasse einspringt? Für Familien in Lichtenfels lässt sich diese Frage meist beruhigend beantworten: In aller Regel entstehen keine eigenen Kosten.
Sobald ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 festgestellt wurde, trägt die Pflegekasse die Aufwendungen für Haushaltshilfe und weitere entlastende Angebote. Dafür stehen unter anderem folgende Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI), derzeit 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI), mit der bis zu 1.612 € jährlich zur Verfügung stehen
- eine Verknüpfung mit nicht verbrauchter Kurzzeitpflege, wodurch sich die Summe auf bis zu 3.539 € im Jahr steigern lässt
Hinzu kommt die Möglichkeit, bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umzuwidmen, etwa für Unterstützung im Haushalt oder im Alltag.
Diese Kombinationen sind vielen Familien schlicht nicht bekannt, sodass Ansprüche oft ungenutzt bleiben. Wir schauen uns Ihre persönliche Lage genau an, zeigen auf, welche Optionen zu Ihnen passen, und kümmern uns um die vollständige Abwicklung. So bleibt Ihnen erspart: ein Vorschuss, aufwendiger Papierkram und finanzielle Sorgen.