Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die laufende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dann, wenn die pflegende Person mal ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine dringend nötige Pause.
Hierfür gibt es bis zu 1.612 € im Jahr. Der Betrag zählt jeweils für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut kombinieren, werden aber in der Praxis oft nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen einfach und verständlich, was für Ihre Familie in Dillingen an der Donau sinnvoll ist – und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag wirklich ankommt.