Für die kontinuierliche Unterstützung im Alltag ist der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) gedacht.
Über ihn lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Fällt die pflegende Person aus – etwa durch Krankheit, Urlaub oder weil sie selbst Erholung braucht –, kommt die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) zum Tragen.
Hierfür stehen jährlich bis zu 1.612 € zur Verfügung, bezogen auf das jeweils laufende Kalenderjahr; ungenutzte Beträge verfallen zum 31.12.
Wird die Kurzzeitpflege zusätzlich nicht beansprucht, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich klug miteinander verbinden, bleiben in der Praxis aber oft nur teilweise genutzt.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Situation in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe tatsächlich im Alltag Ihrer Familie ankommt.