Haushaltshilfe mit Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in BrühlEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Mit einem Pflegegrad müssen Sie diese Last nicht allein tragen.

Einen Anspruch zu haben ist die eine Sache. Ihn im Alltag zu fühlen, eine ganz andere.

Hier setzt Wolkenfreie Zeit in Brühl an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir kümmern uns, dass Unterstützung wirklich bei Ihnen landet.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Entlastung im Alltag, die Sie tatsächlich spüren Abgerechnet über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Aber leicht fühlt sich schon lange anders an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Nach außen läuft alles. Innen kostet es Sie jede Kraft, die Sie haben.


Der Alltag läuft weiter.

Doch vieles landet am Ende trotzdem bei Ihnen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die Ihren Alltag in Brühl tatsächlich leichter machen können.

Trotzdem bleibt diese Unterstützung bei vielen Familien ungenutzt, und der Alltag ändert sich nicht.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Ihr Tag gehört längst nicht mehr Ihnen

Organisation bestimmt jeden Moment.
Für Sie selbst bleibt kaum noch Raum.

Hilfe wäre da, nur greift kaum jemand danach

Und so bleibt am Ende alles beim Alten.

Von hier aus wird es ruhiger.
Wir übernehmen die Organisation.
Sie können wieder durchatmen.

Rasch. Einfach. Ohne Formularflut.Rasch.
Einfach.
Ohne Formularflut.

Was sich für Sie verändert:

  • Endlich wieder Luft im Tagesablauf
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft bei uns
  • Termine belasten Sie nicht mehr
  • Der Haushalt funktioniert ganz ohne Ihr Zutun
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Ab Pflegegrad 1 bis 5 zahlt die Pflegekasse jeden Monat diesen Betrag. Einsetzbar für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und weitere anerkannte Entlastungsangebote.

Abgerechnet direkt mit der Pflegekasse — keine Vorauszahlung, kein Mehraufwand für Sie.

Zahlreiche Familien lassen dieses monatliche Guthaben ungenutzt liegen.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
  • Frei einsetzbar:
    bei Krankheit, wichtigen Terminen oder eigenem Urlaub
    und für zusätzliche Entlastung im Alltag.
  • Sogar stundenweise abrufbar — passend zu Ihrer Lage.
Bringt merkliche Erleichterung — bleibt aber oft unausgeschöpft.

Sie halten das alles zusammen.
Doch was bleibt am Ende für Sie übrig?

Hier beginnt spürbare Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
organisiert, verlässlich und direkt über die Pflegekasse.

Vieles muss künftig nicht mehr allein an Ihnen kleben bleiben.

Wir kümmern uns um das, was sonst liegen bleibt.
Damit Sie es nicht mehr alleine tragen müssen.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Botengänge, Wege —
wir nehmen Ihnen ab, was Kraft kostet.

Sie tragen die Verantwortung nicht mehr allein.

Unterstützung im Alltag —
regelmäßig, zuverlässig und deutlich fühlbar.

Termine hören auf, Druck zu machen.

Arztbesuche, Therapie, Organisation —
wir sind an Ihrer Seite und nehmen Last ab.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Entlastung weitergeht, selbst wenn Sie einmal nicht können.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Bei Pflegegrad 1 bis 5 trägt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die Ihren Alltag deutlich entlasten.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abrechenbar – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Vom ersten Kontakt bis zur echten Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Sie am bequemsten ist:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns unkompliziert – ohne Umwege, ohne langes Warten.

Schreiben Sie uns, und wir melden uns zeitnah zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Egal ob Pflegegrad bereits vorliegt oder nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, was möglich ist.

Sie müssen sich nicht selbst mit Anträgen oder Voraussetzungen herumschlagen.
Das erledigen wir für Sie.

Und sagen Ihnen ehrlich, was Ihnen zusteht – und was nicht.

03

Wir regeln alles im Hintergrund

Ob Antrag, Rücksprache mit der Pflegekasse oder Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.

Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die tatsächlich bei Ihnen ankommt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause in Brühl.

Regelmäßig, verlässlich und so, dass Sie im Alltag merklich durchatmen können.

Häufig beginnt die Unterstützung schneller, als Sie erwarten.

Weil Entlastung im Alltag kein Glücksfall sein sollte.

Unterstützungsangebote gibt es zahlreiche.
Doch nur wenige schaffen es, dass Sie es im Alltag wirklich merken.
Genau dort liegt der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag tatsächlich wirkt

Nicht nur durchdacht. Nicht nur geplant.

Sondern so gestaltet, dass Sie es spüren:
weniger Druck, mehr Luft, weniger, was an Ihnen hängen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll eingesetzt

Bei Pflegegrad 1 bis 5 stehen Ihnen Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen bei Ihnen in Brühl auch tatsächlich ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
Pflegegrad, Alltag, familiäre Situation.

Ihr Bedarf bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres System.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden kennen die Herausforderungen –
nicht aus der Theorie, sondern aus dem echten Alltag.

Aus der Praxis entstanden – heute breit vertreten

Gestartet in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute aktiv in allen 16 Bundesländern.

Wir kommen auch zu Ihnen nach Hause in Brühl –
dorthin, wo Entlastung gebraucht wird.

Strukturen, die im Alltag halten

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und sollte einmal etwas dazwischenkommen, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es der Alltag zulässt.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Doch im Alltag änderte sich nichts.
Ich habe einfach weitergemacht.

Erst als Wolkenfreie Zeit alles in die Hand nahm und die Unterstützung organisierte, wurde mir bewusst, was uns eigentlich zusteht, und wie viel Entlastung wirklich drin ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause in Brühl.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das verändert wirklich alles.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Was kostet eine Haushaltshilfe, wenn die Pflegekasse die Finanzierung übernimmt?

Familien in Brühl müssen dafür in aller Regel nichts aus eigener Tasche bezahlen.
Wurde ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 festgestellt, trägt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und weitere entlastende Leistungen.
Dafür stehen unter anderem folgende Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) in Höhe von aktuell 131 € pro Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- eine Verbindung mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch sich bis zu 3.539 € im Jahr ergeben

Hinzu kommt die Möglichkeit, bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umzuwidmen – etwa zugunsten von Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Diese Kombinationswege sind kaum bekannt, sodass viele Ansprüche ungenutzt bleiben.
Wir schauen uns Ihre Situation genau an, zeigen Ihnen die passenden Möglichkeiten und kümmern uns um die komplette Umsetzung.
So bleibt Ihnen erspart: in Vorleistung zu gehen, sich durch Anträge zu arbeiten oder finanzielle Sorgen zu haben.

Ab welchem Pflegegrad steht eine Haushaltshilfe zu?

Schon mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Hilfe im Alltag.
Genauer aufgeschlüsselt heißt das:
- mit Pflegegrad 1: der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) von monatlich 131 €, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- kombinierbar mit ungenutzter Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 3.539 € im Jahr

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen zugunsten von Alltagsunterstützung umwandeln.
Viele Familien im Rhein-Erft-Kreis wissen gar nicht genau, welche Leistungen ihnen zustehen und wie sich diese am besten kombinieren lassen.
Diese Prüfung übernehmen wir für Sie, damit die Unterstützung wirklich in Ihrem Alltag ankommt.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe konkret übernehmen?

Im Grunde alles, was Ihren Alltag merklich leichter macht.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Reinigung, Wäschepflege und die gesamte Haushaltsorganisation
- Einkäufe erledigen, Besorgungen machen, organisatorische Dinge klären
- Begleitung zu Arztbesuchen oder anderen Terminen
- Hilfe bei Tagesstruktur und Orientierung im Alltag
- spürbare Entlastung für pflegende Angehörige

Je nach Situation sind auch Betreuung und Alltagsbegleitung denkbar – etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im Familienalltag mit Kindern.
Einen starren Leistungskatalog gibt es nicht: Die Hilfe richtet sich nach dem, was Sie tatsächlich brauchen, abgestimmt auf Pflegegrad und Lebenssituation.

Gerade die kleinen, wiederkehrenden Aufgaben sind es oft, die am meisten Kraft rauben – hier setzen wir gezielt an.

Kümmert sich jemand anderes um den Antrag bei der Pflegekasse?

Diesen Part übernehmen wir vollständig für Sie.
Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits automatisch zu, sobald ein Pflegegrad anerkannt wurde.
Trotzdem braucht es oft Rücksprache mit der Pflegekasse, das Ausfüllen von Formularen oder das Klären einzelner Punkte – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen.
Genau diese Aufgaben erledigen wir im Hintergrund für Sie.
So müssen Sie sich weder durch Formulare kämpfen noch Ämtern hinterhertelefonieren oder unsicher sein, was als Nächstes ansteht.
Schildern Sie uns Ihre Lage – wir sorgen dafür, dass die passende Unterstützung bei Ihnen in Brühl ankommt.

Wie lange dauert es, bis eine Haushaltshilfe einsatzbereit ist?

Meist dauert es nur wenige Tage.
Sobald wir Ihre Situation erfasst haben, stellen wir passende Unterstützung zusammen – abgestimmt auf Ihren Alltag und Ihren Pflegegrad.
Häufig geht das schneller, als viele erwarten.
Lange Wartezeiten oder umständliche Abläufe kennen wir bei uns nicht.
Sie bekommen zeitnah eine Entlastung, die im Alltag spürbar wird.

Worin unterscheiden sich Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende, regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit finanzieren lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Aktuell liegt er bei 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Tragen, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine Erholungspause.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich dieser Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis jedoch oft nicht voll ausgeschöpft.
Wir erläutern Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Brühl sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe tatsächlich in Ihrem Alltag ankommt.

Ein Pflegegrad bringt einen Anspruch.
Doch der Anspruch allein verändert Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung wirklich bei Ihnen ankommt.

Genau dafür sind wir da.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt starten und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Brühl – Ihr Anbieter vor Ort

Brühl gehört zum Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen. Wolkenfreie Zeit ist im Rhein-Erft-Kreis aktiv und begleitet Familien in Brühl mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Brühl entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Die Unterstützung findet dort statt, wo sie gebraucht wird – bei Ihnen zu Hause in Brühl, je nach Bedarf auch in Abstimmung mit Schule oder Kita. Sie erhalten eine feste Bezugsperson, die sich in Ihren Alltag einfindet und verlässlich zur Verfügung steht. Alle Abläufe stimmen wir eng mit Ihnen als Familie ab, damit die Hilfe wirklich zu Ihrem Tagesablauf passt.

Für Familien aus Brühl beginnt alles mit einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch. Darin besprechen wir Ihre Situation und klären, welche Leistungen infrage kommen. Den Antrag bei der Pflegekasse sowie die gesamte Organisation übernehmen wir anschließend für Sie, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Brühl

Die Haushaltshilfe in Brühl läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Rhein-Erft-Kreis, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Von Brühl aus sind wir im Rhein-Erft-Kreis und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Brühl

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Brühl?

In Brühl läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Brühl verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Brühl kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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