Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die kontinuierliche Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit finanzieren Sie beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erläutern Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Witten sinnvoll ist, und stellen sicher, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.