Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person einmal nicht kann – etwa durch Krankheit, Urlaub oder weil sie selbst eine Pause braucht.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich jeweils auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird außerdem die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr ansteigen.
Beide Leistungen lassen sich klug miteinander verbinden, werden aber in der Praxis oft nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen anschaulich, was für Ihre Situation in Ettlingen sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung wirklich in Ihrem Alltag ankommt.