Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) begleitet den Alltag Woche für Woche.
Damit lässt sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Er beträgt momentan 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres gesammelt werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) dagegen springt ein, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – ob durch Krankheit, Urlaub oder eine dringend nötige Pause.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er ungenutzt bleibt.
Wird die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann der Betrag sogar auf bis zu 3.539 € jährlich steigen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, bleiben in der Praxis aber oft nur teilweise genutzt.
Wir erklären Ihnen, was für Ihre Situation in Garmisch-Partenkirchen sinnvoll ist, und begleiten Sie, bis die Hilfe wirklich in Ihrem Alltag ankommt.