Haushaltshilfe mit Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in FreisingEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Mit Pflegegrad steht Ihnen Unterstützung zu. Diesen Weg gehen Sie in Freising nicht allein.

Einen Anspruch zu haben ist ein erster Schritt. Ihn im Alltag zu spüren, ist der eigentliche Weg.

Hier setzt Wolkenfreie Zeit an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Entlastung im Alltag, die spürbar ist Abgerechnet über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Der Alltag läuft irgendwie.
Aber leicht fühlt er sich nicht mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Nach außen läuft vieles. Nach innen kostet es jeden einzelnen Tag Kraft.


Der Alltag läuft weiter.

Vieles davon landet trotzdem wieder bei Ihnen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Die Pflegekasse bietet Schritte an, die den Alltag Ihrer Familie deutlich erleichtern können.

Und doch nehmen viele Familien in Freising diesen Weg nicht, sondern bleiben im gleichen Alltag stehen.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der eigene Tag gerät aus dem Blick

Ein Schritt folgt dem nächsten, nur um alles zu organisieren.
Für Sie selbst bleibt am Ende kaum noch etwas übrig.

Unterstützung wäre da, nur wird sie nicht abgerufen

Und so bleibt der Alltag Schritt für Schritt derselbe.

Von hier aus wird der Weg leichter.
Wir übernehmen die Organisation.
Sie bekommen wieder Raum zum Atmen.

Schnell. Unkompliziert. Ohne Papierkram.Schnell.
Unkompliziert.
Ohne Papierkram.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihr Alltag bekommt wieder Luft
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft für Sie im Hintergrund
  • Termine nehmen ihren Druck heraus
  • Der Haushalt funktioniert ohne dass Sie jeden Schritt selbst planen
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse monatlich den Entlastungsbetrag. Er kann für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsleistungen genutzt werden.

Die Abrechnung läuft direkt über die Pflegekasse — kein Vorschuss, kein zusätzlicher Weg für Sie.

Viele Familien im Landkreis Freising lassen diesen monatlichen Anspruch ungenutzt liegen.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
  • Einsetzbar ist es flexibel:
    bei Krankheit, bei Terminen, im Urlaub oder für eine bewusste Auszeit
    und für zusätzliche Unterstützung im Alltag.
  • Auch stundenweise buchbar — passend zu Ihrem Weg durch den Alltag.
Bringt echte Entlastung, wird aber oft nicht bis zum Ende ausgeschöpft.

Ihre Familie schafft so vieles.
Doch was bleibt am Ende bei Ihnen übrig?

Hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
organisiert, zuverlässig und direkt über die Pflegekasse abgerechnet.

Nicht mehr jeder Schritt bleibt an Ihnen hängen.

Wir übernehmen die Aufgaben, die im Alltag zu kurz kommen.
Damit Ihre Familie sie nicht allein trägt.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Besorgungen, Wege durch Freising —
wir nehmen Ihnen die Schritte ab, die Kraft kosten.

Die Verantwortung liegt nicht mehr allein bei Ihnen.

Unterstützung im Alltag —
regelmäßig, verlässlich, spürbar.

Termine verlieren ihre Schwere.

Arzttermine, Therapie, Organisation —
wir gehen diese Wege an Ihrer Seite mit.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Unterstützung weitergeht, auch wenn Sie selbst einmal ausfallen.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die Ihren Alltag spürbar entlasten.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abrechenbar – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Weg für Sie.

Von der ersten Anfrage bis zur spürbaren Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Ihre Familie am einfachsten ist:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns auf direktem Weg – ohne Umwege, ohne langes Warten.

Schreiben Sie uns, meldet sich zeitnah jemand zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob bereits ein Pflegegrad vorliegt oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Schritte möglich sind.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Diesen Weg übernehmen wir.

Und sagen Ihnen klar, was Ihnen zusteht – und was nicht.

03

Wir regeln alles im Hintergrund

Ob Antrag, Abstimmung mit der Pflegekasse oder Formalitäten,
wir gehen jeden Schritt für Sie durch.

Für Ihre Familie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die wirklich ankommt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihrer Familie nach Hause.

Regelmäßig, verlässlich und so, dass der Alltag spürbar leichter wird.

Oft beginnt die Unterstützung schneller, als Familien in Freising zunächst denken.

Weil Entlastung im Alltag kein Zufall sein sollte.

Es gibt viele Angebote im Alltag.
Aber nur wenige sorgen dafür, dass der Weg für Ihre Familie wirklich leichter wird.
Genau darin liegt der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag ankommt

Nicht nur geplant. Nicht nur auf Papier.

Sondern so umgesetzt, dass Ihre Familie es spürt:
weniger Druck, mehr Freiraum, weniger Schritte, die an Ihnen hängen bleiben.

Leistungen der Pflegekasse – richtig genutzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen im Alltag auch wirklich ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
Pflegegrad, Alltag, familiäre Situation.

Was Ihre Familie braucht, bestimmt den nächsten Schritt.
Nicht ein starres System.

Erfahrung mit Situationen, die den Alltag wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden kennen diese Wege –
nicht aus der Theorie, sondern aus dem gelebten Alltag.

Gewachsen aus der Praxis – heute breit aufgestellt

Der Weg begann in Itzehoe (Kreis Steinburg),
heute sind wir in allen 16 Bundesländern unterwegs.

Wir kommen zu Ihrer Familie nach Hause –
dort, wo im Landkreis Freising Entlastung gebraucht wird.

Strukturen, die den Alltag tragen

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und wenn ein Schritt einmal ausfällt, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es im Alltag eben geht.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Meine Tochter hatte schon seit zwei Jahren einen Pflegegrad.

Trotzdem hat sich im Alltag nichts bewegt.
Ich bin einfach jeden Tag durchgekommen.

Erst als Wolkenfreie Zeit den ersten Schritt gemacht und die Unterstützung organisiert hat, wurde mir klar, welcher Weg uns eigentlich offensteht.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das verändert unseren Alltag wirklich.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Was zahlst du selbst, wenn die Pflegekasse die Haushaltshilfe finanziert?

Mehr Zeit und weniger Belastung im Alltag – das ist für Familien in Freising meist ohne eigene Kosten möglich.
Wurde ein Pflegegrad (1–5) festgestellt, trägt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und weitere unterstützende Leistungen.
Dafür stehen dir unter anderem folgende Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit derzeit 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- eine Kombination mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch bis zu 3.539 € pro Jahr zusammenkommen können

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwandeln – zum Beispiel für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Diese Möglichkeiten sind vielen gar nicht bekannt, weshalb wertvolle Ansprüche oft ungenutzt bleiben.
Wir schauen uns deine Situation genau an, zeigen dir die passenden Wege auf und kümmern uns um die komplette Abwicklung.
So bleibt dir erspart: kein Geld vorstrecken, kein Papierkram, keine finanzielle Sorge.

Ab welchem Pflegegrad steht dir Haushaltshilfe zu?

Schon spürbar entlastet wird dein Alltag ab Pflegegrad 1, denn dann besteht bereits ein Anspruch auf Unterstützung.
Konkret heißt das:
- ab Pflegegrad 1: der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € im Jahr
- kombinierbar mit ungenutzter Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € jährlich

Zusätzlich können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung genutzt werden.
Vielen Familien im Landkreis Freising ist gar nicht klar, welche Leistungen ihnen zustehen und wie sie diese am besten einsetzen.
Genau diese Prüfung übernehmen wir für dich, damit die Unterstützung wirklich bei euch zu Hause ankommt.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe für dich übernehmen?

Weniger Druck im Alltag – dafür steht eine Haushaltshilfe mit einem breiten Angebot an Unterstützung bereit.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Putzen, Wäschepflege und die tägliche Haushaltsführung
- Einkäufe, Erledigungen und organisatorische Dinge
- Begleitung zu Arztterminen oder anderen wichtigen Terminen
- Hilfe bei Struktur, Orientierung und einem geregelten Tagesablauf
- spürbare Entlastung für pflegende Angehörige

Je nach Situation sind auch Betreuung und Alltagsbegleitung möglich – etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im turbulenten Familienalltag mit Kindern.
Einen starren Leistungskatalog gibt es dabei nicht: Was gebraucht wird, richtet sich nach deinem Alltag, dem Pflegegrad und der jeweiligen Lebenslage.

Gerade die kleinen, alltäglichen Handgriffe rauben oft am meisten Energie – hier setzen wir gezielt an, damit dir wieder Luft bleibt.

Wer kümmert sich um den Antrag bei der Pflegekasse?

Diese Aufgabe nehmen wir dir komplett ab.
Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen dir automatisch zu, sobald ein Pflegegrad anerkannt wurde.
Trotzdem braucht es oft Rücksprachen mit der Pflegekasse, Formulare oder Klärungen im Detail – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen.
Genau diese Arbeit erledigen wir im Hintergrund für dich.
Das heißt für dich: kein Formularstress, kein ständiges Nachtelefonieren, keine Unklarheit über die nächsten Schritte.
Erzähl uns von deiner Situation – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei dir in Freising ankommt.

Wie schnell steht eine Haushaltshilfe bei dir bereit?

Schnelle Entlastung ist möglich – meist schon innerhalb weniger Tage.
Sobald wir deine Situation kennen, organisieren wir passende Unterstützung, abgestimmt auf deinen Alltag und deinen Pflegegrad.
Häufig geht das rascher, als viele erwarten.
Lange Wartezeiten oder komplizierte Abläufe wirst du bei uns nicht erleben.
Stattdessen bekommst du Hilfe, die im Alltag wirklich spürbar wird.

Worin unterscheiden sich Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Mehr Alltagsunterstützung ermöglicht dir der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI), der für die regelmäßige Hilfe im Alltag gedacht ist.
Damit finanzierbar sind etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Dieser Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., falls er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären dir verständlich, was für deine Situation in Freising sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich in eurem Alltag ankommt.

Ein Pflegegrad öffnet einen Weg.
Aber der Anspruch allein bringt Ihre Familie noch keinen Schritt weiter.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung im Alltag ankommt.

Genau diesen Weg gehen wir mit Ihnen.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Freising – Ihr Anbieter vor Ort

Freising gehört zum Landkreis Freising in Bayern. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Freising aktiv und begleitet Familien in Freising mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Freising entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Mehr Stabilität für dein Kind entsteht dort, wo Unterstützung im gewohnten Umfeld stattfindet – ob zu Hause, in der Kita oder in der Schule vor Ort im Landkreis Freising. Eine feste Bezugsperson begleitet den Alltag zuverlässig und stimmt sich eng mit der Familie ab, sodass Vertrauen wachsen kann. So bleibt der gewohnte Tagesablauf erhalten, während spürbar Druck aus dem Familienalltag genommen wird.

Der erste Schritt für Familien aus Freising ist ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch, in dem wir gemeinsam auf deine Situation schauen. Anschließend übernehmen wir die Antragstellung bei der Pflegekasse sowie die gesamte Organisation der Haushaltshilfe. So kannst du dich auf das konzentrieren, was zählt – während wir uns um alles Weitere kümmern.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Freising

Die Haushaltshilfe in Freising läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Landkreis Freising, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Bayern aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Freising

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Freising?

In Freising läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Freising verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Freising kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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