Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die laufende, regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit finanzierbar sind etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Derzeit liegt er bei 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Tragen, wenn die pflegende Person ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr bereit. Der Betrag bezieht sich jeweils auf das laufende Jahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber oft nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Lage in Deggendorf sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag tatsächlich ankommt.