Regelmäßige Alltagsunterstützung ist der Zweck des Entlastungsbetrags (§45b SGB XI).
Damit können Sie beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder den Wunsch nach eigener Erholung.
Hierfür sind bis zu 1.612 € jährlich vorgesehen. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis jedoch häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation im Landkreis Rhön-Grabfeld sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich in Ihrem Alltag ankommt.