Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende, regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Derzeit stehen 131 € monatlich zur Verfügung, die bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden können.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine dringend nötige Erholungspause.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich jeweils auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Familie in Lippstadt sinnvoll ist, und begleiten Sie dabei, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.