Warum gibt es überhaupt zwei verschiedene Leistungen? Weil sie unterschiedliche Situationen abdecken.
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder weil sie sich erholen muss.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr zur Verfügung, die zum 31. Dezember verfallen, wenn sie nicht genutzt werden.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, kann sich dieser Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis jedoch häufig nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen anschaulich, was für Ihre Situation in Bad Oeynhausen sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich im Alltag ankommt.