Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) springt ein, wenn die pflegende Person mal nicht kann – wegen Krankheit, Urlaub oder einfach zur eigenen Erholung.
Dafür gibt es bis zu 1.612 € pro Jahr. Der Betrag gilt fürs laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wird.
Wird die Kurzzeitpflege nicht gebraucht, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden aber in der Praxis oft nicht voll genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Ingolstadt sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag wirklich ankommt.