Stellen Sie sich den ganz normalen Alltag vor: Einkaufen, Wäsche, Termine – dafür ist der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) gedacht. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell sind es 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Anders die Verhinderungspflege (§39 SGB XI): Sie greift, wenn die pflegende Person ausfällt, zum Beispiel durch Krankheit, Urlaub oder wegen eigener Erholung. Hier stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag gilt fürs laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wird. Bleibt die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich der Betrag sogar auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut kombinieren, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg passt, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag ankommt.