Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) begleitet den ganz normalen Alltag – Woche für Woche. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung, Alltagsunterstützung oder Betreuung finanzieren. Aktuell stehen 131 € monatlich zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen ins Spiel, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – durch Krankheit, Urlaub oder weil eine Pause einfach nötig ist. Hierfür gibt es bis zu 1.612 € pro Jahr, gültig für das laufende Kalenderjahr; ungenutzt verfällt der Betrag zum 31.12. Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, bleiben in der Praxis aber oft nur teilweise ausgeschöpft. Wir zeigen Ihnen verständlich, was für Ihre Situation im Landkreis Osterholz sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Entlastung wirklich in Osterholz-Scharmbeck spürbar wird.