Welche Leistung passt zu welcher Situation? Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht – etwa für Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung. Aktuell stehen dafür 131 € monatlich zur Verfügung, die bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden können.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) hingegen greift, wenn die pflegende Person selbst ausfällt, etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine notwendige Auszeit. Hierfür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit, gültig für das jeweilige Kalenderjahr – ungenutzt verfällt der Betrag zum 31.12. Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege beansprucht, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber selten voll ausgeschöpft. Wir erklären dir verständlich, was für eure Situation in Burghausen sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Entlastung wirklich in eurem Alltag ankommt.