Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die dauerhafte Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit finanzieren Sie zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person mal ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder einfach zur Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Dieser Betrag gilt fürs laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wurde.
Wenn zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt bleibt, kann der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich steigen.
Beide Leistungen können gut zusammenwirken, werden aber in der Praxis oft nicht voll ausgenutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Strausberg sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag wirklich spürbar wird.