Gedacht ist der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er beträgt aktuell 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Greifen soll die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) dann, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Bis zu 1.612 € stehen dafür pro Jahr zur Verfügung. Der Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Kombinieren lassen sich beide Leistungen sinnvoll, in der Praxis bleiben sie jedoch oft nicht vollständig ausgeschöpft.
Gemeinsam mit Ihnen klären wir verständlich, was für Ihre Situation in Bergheim passt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich im Alltag ankommt.