Wofür ist welche Leistung eigentlich gedacht? Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) deckt die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag ab.
Damit lässt sich beispielsweise eine Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um sich zu erholen. Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr bereit, die zum 31.12. verfallen, wenn sie nicht genutzt wurden. Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig ausgeschöpft. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in der Stadt Dortmund sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich in Ihrem Alltag ankommt.