Haushaltshilfe mit Pflegegrad in Mettmann · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in MettmannEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Mit einem Pflegegrad muss Ihre Familie diesen Weg nicht allein gehen.

Einen Anspruch zu haben ist die eine Sache. Zu spüren, wie sich der Alltag entspannt, eine ganz andere.

Hier setzt Wolkenfreie Zeit an, um Halt zu geben.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Stütze im Alltag, die spürbar wird Abgerechnet über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Doch leicht fühlt sich Ihr Alltag schon lange nicht mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was nach außen stabil wirkt, verlangt innen jeden Tag neue Kraft.


Der Alltag läuft weiter.

Vieles davon bleibt allein an Ihnen hängen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse können genau hier den nötigen Halt geben.

Trotzdem verzichten viele Familien in Mettmann auf diese Unterstützung und bleiben im selben anstrengenden Alltag gefangen.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der eigene Tag gehört kaum noch Ihnen

Fast jede Minute dreht sich um Organisation.
Für Sie selbst bleibt kaum noch Raum.

Unterstützung wäre da, wird aber nicht abgerufen

Deshalb bleibt der Alltag Woche für Woche gleich anstrengend.

Ab hier wird es leichter.
Wir kümmern uns darum.
Sie haben wieder Luft.

Schnell. Unkompliziert. Ohne Papierkram.Schnell.
Unkompliziert.
Ohne Papierkram.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihre Familie bekommt wieder Luft im Alltag
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft für Sie im Hintergrund
  • Termine und Organisation verlieren ihre Schwere
  • Der Haushalt funktioniert ohne dass Sie ständig daran denken müssen
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1–5 trägt die Pflegekasse monatlich den Entlastungsbetrag. Ihre Familie kann ihn für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsleistungen einsetzen.

Die Abrechnung läuft direkt über die Pflegekasse — ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Viele Familien im Kreis Mettmann lassen diese Leistung ungenutzt, obwohl sie ihnen jeden Monat zusteht.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht Ihrer Familie ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bereit.
  • Er lässt sich flexibel einsetzen:
    bei Krankheit oder wichtigen Terminen, im Urlaub oder für eine Auszeit
    und für zusätzliche Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise abrufbar — passend zur Situation Ihrer Familie.
Diese Leistung entlastet spürbar, wird aber oft nicht bis zum Ende genutzt.

Sie schaffen das alles.
Aber zu welchem Preis?

Genau hier beginnt echte Stütze im Alltag.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
organisiert, verlässlich und direkt über die Pflegekasse abgerechnet.

Nicht länger bleibt alles an Ihrer Familie allein hängen.

Wir kümmern uns um das, was im Alltag sonst liegen bleibt.
Damit Ihre Familie nicht allein damit dasteht.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Besorgungen, Wege —
wir nehmen Ihrer Familie ab, was Kraft kostet.

Sie tragen die Verantwortung nicht mehr allein.

Halt im Alltag —
regelmäßig, verlässlich und spürbar für Ihre Familie.

Termine verlieren ihre Schwere.

Arzttermine, Therapie, Organisation —
wir begleiten Ihre Familie und schaffen Entlastung.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit Ihre Familie auch dann Unterstützung hat, wenn Sie einmal ausfallen.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die den Alltag Ihrer Familie in Mettmann spürbar erleichtern.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abrechenbar – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Ihre Familie.

Von der ersten Anfrage zu spürbarem Halt im Alltag

01

Sie melden sich

So, wie es für Ihre Familie am besten passt:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns direkt – ohne Umwege, ohne lange Wartezeit.

Und schreiben Sie uns, melden wir uns rasch zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob bereits ein Pflegegrad besteht oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Leistungen infrage kommen.

Ihre Familie muss sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Das übernehmen wir.

Und sagen Ihnen klar, worauf Sie Anspruch haben – und worauf nicht.

03

Im Hintergrund regeln wir alles Nötige

Ob Antrag, Abstimmung mit der Pflegekasse oder Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.

Ihre Familie hat davon keinen zusätzlichen Aufwand.

04

Unterstützung, die tatsächlich ankommt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihrer Familie nach Hause.

Regelmäßig, verlässlich und so, dass der Alltag spürbar leichter wird.

In vielen Fällen beginnt die Unterstützung schneller, als Ihre Familie erwartet.

Weil Halt im Alltag kein Zufall sein sollte.

Angebote für den Alltag gibt es zahlreiche.
Doch nur wenige sorgen wirklich dafür, dass Ihre Familie es spürt.
Genau darin liegt der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag Ihrer Familie ankommt

Nicht nur organisiert. Nicht nur auf dem Papier geplant.

Sondern so umgesetzt, dass Ihre Familie es wirklich merkt:
weniger Druck, mehr Luft, weniger, was an Ihnen hängen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – richtig eingesetzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihrer Familie Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen im Alltag auch wirklich spürbar werden.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
Pflegegrad, Alltag, Familiensituation.

Was Ihre Familie braucht, bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres System.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden wissen, worauf es ankommt –
nicht aus der Theorie, sondern aus dem gelebten Alltag.

Aus der Praxis gewachsen – heute breit aufgestellt

Gestartet in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute tätig in allen 16 Bundesländern, auch im Kreis Mettmann.

Wir kommen zu Ihrer Familie nach Hause –
dorthin, wo Halt gebraucht wird.

Strukturen, die im Alltag tragen

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und kommt etwas dazwischen, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es im Alltag eben geht.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Verändert hat sich im Alltag trotzdem nichts.
Ich habe einfach funktioniert.

Erst als Wolkenfreie Zeit sich um alles gekümmert und die Unterstützung organisiert hat, wurde mir klar, was uns wirklich zusteht, und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das verändert unseren Alltag spürbar.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Welche Kosten entstehen bei einer Haushaltshilfe über die Pflegekasse?

Verlässlich und meist ohne Eigenanteil – so lässt sich die Finanzierung für Familien in Mettmann zusammenfassen.
Wer einen Pflegegrad zwischen 1 und 5 hat, bekommt die Kosten für Haushaltshilfe und weitere Entlastungsangebote von der Pflegekasse getragen.
Dafür stehen unter anderem folgende Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) in Höhe von aktuell 131 € pro Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- eine Verbindung mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch bis zu 3.539 € im Jahr zusammenkommen können

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwandeln, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Diese Möglichkeiten sind längst nicht jeder Familie bekannt, sodass wertvolle Ansprüche oft ungenutzt bleiben.
Wir schauen uns Ihre Situation genau an, zeigen die passenden Wege auf und kümmern uns um die komplette Abwicklung.
So bleibt Ihnen: keine Vorauszahlung, kein Papierkram und keine finanzielle Belastung.

Welcher Pflegegrad berechtigt zur Beantragung einer Haushaltshilfe?

Schon mit Pflegegrad 1 steht Ihnen Unterstützung im Alltag zu.
Genauer aufgeschlüsselt sieht das so aus:
- mit Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) von 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- kombinierbar mit nicht verbrauchter Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 3.539 € pro Jahr

Zusätzlich lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für die Alltagsunterstützung nutzen.
Viele Familien im Kreis Mettmann wissen gar nicht genau, welche Leistungen ihnen zustehen und wie sich diese sinnvoll kombinieren lassen.
Wir übernehmen diese Prüfung für Sie, damit die Unterstützung wirklich in Ihrem Alltag ankommt.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe übernehmen?

Im Kern geht es um alles, was Ihren Alltag merklich erleichtert.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Reinigung, Wäschepflege und die allgemeine Organisation des Haushalts
- Einkäufe, Erledigungen und administrative Aufgaben
- Begleitung zu Arztbesuchen oder anderen wichtigen Terminen
- Hilfe bei Tagesstruktur und Orientierung
- Entlastung für Angehörige, die die Pflege übernehmen

Je nach individuellem Bedarf sind auch Betreuung und Alltagsbegleitung denkbar – etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im Familienalltag mit Kindern.
Einen starren Leistungskatalog gibt es nicht: Der Umfang richtet sich nach Ihrer tatsächlichen Lebenssituation, dem Pflegegrad und dem Alltag vor Ort.

Häufig sind es gerade die kleinen, wiederkehrenden Aufgaben, die am meisten Energie kosten – genau da setzen wir an.

Wer kümmert sich um den Antrag bei der Pflegekasse?

Diesen Part übernehmen wir für Sie.
Manche Leistungen, etwa der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits automatisch zu, sobald ein Pflegegrad festgestellt wurde.
Trotzdem braucht es oft Abstimmungen mit der Pflegekasse, das Ausfüllen von Formularen oder die Klärung einzelner Details – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen.
All das erledigen wir im Hintergrund für Sie.
Für Sie heißt das: kein Formular-Stress, kein ständiges Nachtelefonieren und keine Unsicherheit über die nächsten Schritte.
Schildern Sie uns Ihre Lage – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Mettmann tatsächlich ankommt.

In welchem Zeitraum lässt sich eine Haushaltshilfe einrichten?

Meist ist das innerhalb weniger Tage möglich.
Sobald wir Ihre Situation verstanden haben, organisieren wir passende Unterstützung – abgestimmt auf Ihren Alltag und Ihren Pflegegrad.
Häufig geht das schneller, als man zunächst vermutet.
Lange Wartezeiten oder umständliche Abläufe gehören bei uns nicht dazu.
So erhalten Sie zeitnah die Entlastung, die sich im Alltag wirklich bemerkbar macht.

Worin liegt der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Aktuell stehen dafür 131 € im Monat zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür gibt es bis zu 1.612 € pro Jahr. Der Betrag bezieht sich jeweils auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht beansprucht, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig genutzt.
Wir erläutern Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Mettmann sinnvoll ist, und stellen sicher, dass die Unterstützung im Alltag wirklich wirkt.

Ein Pflegegrad bedeutet einen Anspruch.
Doch allein der Anspruch verändert Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung Ihre Familie wirklich erreicht.

Genau darum kümmern wir uns.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt starten und Halt im Alltag für Ihre Familie sichern

Haushaltshilfe in Mettmann – Ihr Anbieter vor Ort

Mettmann gehört zum Kreis Mettmann in Nordrhein-Westfalen. Wolkenfreie Zeit ist im Kreis Mettmann aktiv und begleitet Familien in Mettmann mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Mettmann entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Verlässlichkeit zeigt sich vor allem im Alltag: Die Unterstützung findet dort statt, wo sie gebraucht wird – zuhause, in der Kita oder in der Schule, je nach vereinbarter Leistung. Eine feste Bezugsperson begleitet die Familie und stimmt sich eng mit ihr ab, damit sich Abläufe im Kreis Mettmann reibungslos in den Tagesablauf einfügen.

Der Einstieg für Familien in Mettmann beginnt mit einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch. Im Anschluss übernehmen wir die Antragstellung bei der Pflegekasse sowie die gesamte Organisation, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Mettmann

Die Haushaltshilfe in Mettmann läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Kreis Mettmann, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Von Mettmann aus sind wir im Kreis Mettmann und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Mettmann

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Mettmann?

In Mettmann läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Mettmann verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Mettmann kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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