Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder eine dringend nötige Auszeit.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € jährlich bereit. Der Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen anschaulich, was für Ihre Situation in Offenbach am Main sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.