Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell sind es 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person mal ausfällt – bei Krankheit, im Urlaub oder für eine dringend nötige Pause.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., falls er ungenutzt bleibt.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen einfach und klar, was für Ihre Situation in Eschwege passt, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag tatsächlich ankommt.