Haushaltshilfe mit Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in Neu-UlmEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Mit einem Pflegegrad steht Ihnen Unterstützung zu, die Sie nicht allein organisieren müssen.

Einen Anspruch zu haben ist das eine. Zu merken, dass er im Alltag wirklich hilft, ist etwas ganz anderes.

Hier setzt Wolkenfreie Zeit in Neu-Ulm an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Verlässliche Unterstützung für Ihren Alltag Abgerechnet über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Doch leicht fühlt sich schon lange nichts mehr davon an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was von außen gut organisiert wirkt, verlangt innerlich täglich Kraft.


Der Alltag läuft weiter.

Vieles davon lastet weiterhin auf Ihren Schultern.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Angebote der Pflegekasse, die den Alltag deutlich entlasten könnten.

Trotzdem bleiben diese Möglichkeiten oft ungenutzt, während der Alltag unverändert fordernd bleibt.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Wem gehört Ihr Tag eigentlich noch?

Organisation bestimmt jeden Ablauf.
Für Sie selbst bleibt kaum noch Raum.

Unterstützung wäre da, nur greift sie nicht

Und so bleibt die Situation, wie sie ist.

Von hier aus wird es spürbar einfacher.
Wir übernehmen die Abstimmung.
Sie gewinnen wieder Freiraum.

Zügig. Klar. Ohne Formularflut.Zügig.
Klar.
Ohne Formularflut.

Was sich für Sie verändert:

  • Der Alltag wird wieder atmen können
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft für Sie im Hintergrund
  • Termine verlieren ihre Schwere
  • Der Haushalt funktioniert ganz ohne Ihr ständiges Mitdenken
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Wer Pflegegrad 1–5 hat, erhält von der Pflegekasse monatlich diesen Entlastungsbetrag. Einsetzbar für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und weitere anerkannte Entlastungsangebote.

Die Abrechnung läuft direkt über die Pflegekasse — ohne Vorauszahlung, ohne zusätzliche Umstände für Sie.

Trotz monatlichem Anspruch bleibt diese Leistung bei vielen Familien einfach liegen.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bereit.
  • Einsetzbar nach Bedarf:
    bei Krankheit oder wichtigen Terminen, während einer Auszeit oder im Urlaub
    und für zusätzliche Entlastung im laufenden Alltag.
  • Auch stundenweise abrufbar — passend zu Ihrer aktuellen Lage.
Bringt merkliche Entlastung — bleibt aber oft nur teilweise genutzt.

Sie halten alles zusammen.
Doch was kostet Sie das wirklich?

Genau hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
abgestimmt, zuverlässig und direkt über die Pflegekasse abgerechnet.

Sie müssen nicht länger alles allein tragen.

Wir kümmern uns um das, was im Alltag sonst hängen bleibt.
Damit Sie nicht mehr allein damit fertig werden müssen.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Erledigungen, Wege —
wir nehmen Ihnen ab, was Kraft kostet.

Die Verantwortung liegt nicht mehr nur bei Ihnen.

Unterstützung im Alltag —
regelmäßig, verlässlich und deutlich spürbar.

Termine bringen keinen Druck mehr mit sich.

Arzttermine, Therapie, Organisation —
wir stehen Ihnen begleitend zur Seite.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Entlastung weiterläuft, selbst wenn Sie einmal ausfallen.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Bei Pflegegrad 1–5 trägt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die Ihren Alltag in Neu-Ulm deutlich entlasten.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abrechenbar – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur spürbaren Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Sie am bequemsten ist:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen unser Team direkt – ohne Umwege, ohne lange Wartezeiten.

Schreiben Sie uns, und wir melden uns zeitnah zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob bereits ein Pflegegrad besteht oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Leistungen infrage kommen.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Diese Abstimmung übernehmen wir für Sie.

Und sagen Ihnen offen, was Ihnen zusteht – und was nicht.

03

Die Abstimmung im Hintergrund liegt bei uns

Ob Antrag, Kommunikation mit der Pflegekasse oder Formalitäten,
unser Team sorgt für einen reibungslosen Ablauf.

Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die tatsächlich wirkt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause – auch im Landkreis Neu-Ulm.

Regelmäßig, verlässlich und so gestaltet, dass Ihr Alltag merklich leichter wird.

Häufig beginnt die Unterstützung schneller, als man zunächst erwartet.

Weil Entlastung im Alltag verlässlich sein sollte, nicht zufällig.

Angebote im Alltag gibt es zahlreiche.
Nur wenige schaffen es, dass Sie den Unterschied tatsächlich spüren.
Genau darin liegt unser Anspruch.

Entlastung, die im Alltag wirklich greift

Nicht nur durchdacht. Nicht nur geplant.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es deutlich merken:
weniger Druck, mehr Freiraum, weniger, was an Ihnen kleben bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll eingesetzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen für die Abstimmung, damit diese Leistungen im Alltag ihre volle Wirkung entfalten.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
Pflegegrad, Alltag, familiäre Situation.

Ihr Bedarf bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres System.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unser Team weiß, worauf es ankommt –
nicht aus der Theorie, sondern aus gelebter Alltagserfahrung.

Aus der Praxis gewachsen – heute breit vernetzt

Gestartet in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute aktiv in allen 16 Bundesländern, auch im Landkreis Neu-Ulm.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
genau dort, wo Entlastung gebraucht wird.

Abläufe, die im Alltag tatsächlich tragen

Eingearbeitetes Team, klare Abläufe, aufeinander abgestimmte Einsätze.

Und sollte doch einmal etwas dazwischenkommen, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es der Alltag zulässt.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Seit zwei Jahren hatten wir bereits den Pflegegrad für meine Tochter.

Trotzdem hat sich im Alltag nichts geändert.
Ich habe einfach weitergemacht wie immer.

Erst als das Team von Wolkenfreie Zeit die Abstimmung übernommen und die Unterstützung organisiert hat, wurde mir bewusst, was uns eigentlich zusteht und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das verändert wirklich alles.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Welche Kosten entstehen bei einer Haushaltshilfe über die Pflegekasse?

Familien in Neu-Ulm müssen dafür in der Regel nichts aus eigener Tasche zahlen.
Sobald ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegt, trägt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und ähnliche Entlastungsleistungen.
Dafür gibt es verschiedene Wege:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI), aktuell 131 € pro Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI), bis zu 1.612 € im Jahr
- eine Kombination mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch sich bis zu 3.539 € jährlich ergeben

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Diese Möglichkeiten sind vielen Betroffenen schlicht nicht bekannt, wodurch Ansprüche oft ungenutzt bleiben.
Wir schauen uns Ihre Lage genau an, zeigen die passenden Wege auf und kümmern uns um die komplette Abwicklung.
So bleibt Ihnen erspart: Vorschüsse leisten, Formulare wälzen, finanzielle Sorgen tragen.

Ab welcher Pflegegradstufe steht mir eine Haushaltshilfe zu?

Schon bei Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Alltagsunterstützung.
Genauer betrachtet heißt das:
- mit Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) von monatlich 131 €, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- mit Pflegegrad 2 oder höher: zusätzlich Verhinderungspflege (§39 SGB XI) von bis zu 1.612 € jährlich
- kombinierbar mit ungenutzter Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € im Jahr

Zusätzlich können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Viele Familien im Landkreis Neu-Ulm wissen gar nicht genau, welche Ansprüche ihnen zustehen und wie sich diese am besten nutzen lassen.
Diese Prüfung übernehmen wir für Sie, damit die Hilfe tatsächlich bei Ihnen zu Hause ankommt.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe konkret übernehmen?

Im Kern geht es um alles, was Ihren Alltag deutlich entlastet.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Reinigung, Wäsche und die gesamte Haushaltsorganisation
- Einkäufe, Besorgungen und das Erledigen organisatorischer Dinge
- Begleitung zu Arztbesuchen oder anderen Terminen
- Hilfe bei Tagesstruktur und Orientierung im Alltag
- Entlastung für Angehörige, die die Pflege übernehmen

Je nach individuellem Bedarf sind auch Betreuung und Alltagsbegleitung denkbar – etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im Familienalltag mit Kindern.
Einen starren Leistungskatalog gibt es dabei nicht: Die Hilfe richtet sich nach Ihrer tatsächlichen Situation, abgestimmt auf Pflegegrad und Lebensumstände.

Häufig sind es gerade die kleinen, wiederkehrenden Aufgaben, die am meisten Energie fordern – genau hier setzen wir an.

Kümmert sich jemand um den Antrag bei der Pflegekasse?

Diese Aufgabe liegt bei uns.
Manche Leistungen, etwa der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits automatisch zu, sobald ein Pflegegrad festgestellt ist.
Trotzdem braucht es oft Rücksprachen mit der Pflegekasse, das Ausfüllen von Formularen oder das Klären von Details – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen.
Genau diese Schritte erledigen wir im Hintergrund für Sie.
Für Sie heißt das: kein Papierkrieg, kein ständiges Nachtelefonieren, keine offenen Fragen zum weiteren Vorgehen.
Schildern Sie uns Ihre Situation – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Neu-Ulm ankommt.

In welchem Zeitrahmen ist eine Haushaltshilfe verfügbar?

Meist innerhalb weniger Tage.
Sobald wir Ihre Lage kennen, stellen wir die passende Unterstützung zusammen – abgestimmt auf Alltag und Pflegegrad.
Häufig geht das schneller, als viele erwarten.
Lange Wartezeiten oder umständliche Abläufe sind bei uns nicht vorgesehen.
Sie bekommen Hilfe, die im Alltag wirklich spürbar wird.

Worin liegt der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, laufende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er liegt derzeit bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € jährlich zur Verfügung. Dieser Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.

Beide Leistungen können sinnvoll miteinander kombiniert werden, bleiben in der Praxis aber häufig nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erläutern Ihnen verständlich, was für Ihre Situation im Landkreis Neu-Ulm passt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich im Alltag ankommt.

Ein Pflegegrad bringt einen Anspruch.
Doch dieser Anspruch allein verändert Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung tatsächlich bei Ihnen ankommt.

Genau dafür sorgt unser Team in Neu-Ulm.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt starten und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Neu-Ulm – Ihr Anbieter vor Ort

Neu-Ulm gehört zum Landkreis Neu-Ulm in Bayern. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Neu-Ulm aktiv und begleitet Familien in Neu-Ulm mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Neu-Ulm entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Die Begleitung findet dort statt, wo sie gebraucht wird – je nach Bedarf zu Hause, in der Schule oder in der Kita. Eine feste Bezugsperson übernimmt die Unterstützung und stimmt sich eng mit der Familie ab, damit der Alltag verlässlich strukturiert bleibt. So entsteht Kontinuität, die spürbar entlastet, statt zusätzliche Unruhe zu bringen.

Familien aus Neu-Ulm und dem Landkreis Neu-Ulm starten mit einem kostenlosen Erstgespräch. Darin klären wir gemeinsam, welche Unterstützung passt und welche Leistungen infrage kommen. Anschließend übernehmen wir die Antragstellung und die weitere Organisation, damit Sie sich auf Ihren Alltag konzentrieren können.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Neu-Ulm

Die Haushaltshilfe in Neu-Ulm läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Landkreis Neu-Ulm, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Bayern aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Neu-Ulm

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Neu-Ulm?

In Neu-Ulm läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Neu-Ulm verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Neu-Ulm kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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