Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine Auszeit.
Hier stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., falls er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber häufig nicht voll genutzt.
Wir erklären Ihnen in Ruhe, was für Ihre Situation in Lemgo sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag wirklich ankommt.