Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren – aktuell 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt, etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine dringend nötige Auszeit. Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit, gültig für das laufende Kalenderjahr – ungenutzt verfällt der Betrag zum 31.12. Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig genutzt. Wir erklären dir verständlich, was für deine Situation in Eichstätt am sinnvollsten ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich in eurem Alltag ankommt.