Haushaltshilfe für Pflegebedürftige · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in Weilheim in OberbayernEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Mit einem Pflegegrad steht Ihnen Unterstützung zu, die Sie nicht allein tragen müssen.

Einen Anspruch zu haben ist die eine Seite. Die andere ist, dass der Alltag dadurch tatsächlich ruhiger wird.

Hier beginnt unsere Arbeit als Wolkenfreie Zeit.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Unterstützung im Alltag, die tatsächlich ankommt Abrechnung über die Pflegekasse · ohne bürokratischen Aufwand
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Doch leicht fühlt sich der Alltag schon lange nicht mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was von außen geordnet wirkt, verlangt innerlich täglich neue Kraft.


Der Alltag läuft weiter.

Aber vieles bleibt an Ihnen hängen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die den Alltag deutlich entlasten können.

Dennoch verzichten viele Familien auf genau diese Unterstützung und bleiben in ihrem gewohnten Alltag gefangen.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der eigene Tag gehört kaum noch einem selbst

Organisation bestimmt fast jeden Moment.
Für einen selbst bleibt dabei kaum noch Raum.

Möglich wäre Hilfe, genutzt wird sie trotzdem selten

Und so bleibt die Situation genau, wie sie ist.

Von hier aus wird vieles einfacher.
Wir übernehmen die Organisation.
Sie gewinnen wieder Raum zum Atmen.

Zügig. Klar. Ohne Formularflut.Zügig.
Klar.
Ohne Formularflut.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihr Alltag bekommt wieder mehr Freiraum
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft für Sie unsichtbar im Hintergrund
  • Termine und Abläufe verlieren ihre Schwere
  • Der Haushalt funktioniert ohne dass Sie ständig daran denken müssen
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € im Monat für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Wer über Pflegegrad 1–5 verfügt, erhält von der Pflegekasse monatlich diesen Betrag. Er lässt sich für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und weitere anerkannte Entlastungsangebote einsetzen.

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse — ohne Vorschuss und ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Sie.

Trotzdem verzichten viele auf diese Leistung, obwohl sie ihnen monatlich zur Verfügung steht.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € im Jahr für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bereit.
  • Es lässt sich flexibel nutzen:
    bei Krankheit oder wichtigen Terminen, während Urlaub oder Erholungsphasen
    sowie für zusätzliche Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise einsetzbar — passend zu Ihrer persönlichen Lage.
Sie bringt merkliche Entlastung, wird jedoch häufig nicht vollständig genutzt.

Sie bewältigen so vieles.
Doch was bleibt am Ende davon übrig?

Genau hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
zuverlässig organisiert und direkt über die Pflegekasse abgerechnet.

Nicht länger bleibt alles allein an Ihnen hängen.

Wir übernehmen die Aufgaben, die im Alltag sonst unerledigt bleiben.
Damit Sie nicht mehr allein damit stehen.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Botengänge, Erledigungen —
wir nehmen Ihnen das ab, was Kraft kostet.

Die Verantwortung liegt nicht mehr allein bei Ihnen.

Unterstützung im täglichen Ablauf —
regelmäßig, verlässlich und deutlich spürbar.

Termine belasten Sie nicht mehr so stark.

Arztbesuche, Therapien, Organisation —
wir begleiten und nehmen Last von Ihnen.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Entlastung weiterläuft, auch wenn Sie einmal selbst ausfallen.

Diese Leistungen der Pflegekasse stehen Ihnen zur Verfügung:

Bei Pflegegrad 1–5 trägt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die Ihren Alltag deutlich entlasten.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkte Abrechnung über die Pflegekasse – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Von Ihrer ersten Nachricht bis zur spürbaren Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Sie am angenehmsten ist:
per Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns unkompliziert – ohne Umwege, ohne langes Warten.

Schreiben Sie uns, und wir melden uns zeitnah zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob bereits ein Pflegegrad besteht oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Leistungen infrage kommen.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Das erledigen wir für Sie.

Und sagen Ihnen offen, was Ihnen zusteht – und was nicht.

03

Alles Organisatorische übernehmen wir für Sie

Ob Antrag, Rücksprache mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass alles reibungslos abläuft.

Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die im Alltag ankommt

Eine geschulte und passende Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause.

Regelmäßig, verlässlich und so gestaltet, dass Ihr Alltag deutlich leichter wird.

Oft beginnt die Unterstützung schneller, als man zunächst annimmt.

Weil Entlastung im Alltag kein Glücksfall sein sollte.

Angebote zur Alltagsunterstützung gibt es zahlreiche.
Doch nur wenige sorgen tatsächlich dafür, dass Sie die Entlastung auch spüren.
Genau darin liegt der entscheidende Unterschied.

Entlastung, die im Alltag tatsächlich wirkt

Nicht nur durchdacht. Nicht nur geplant.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es im Alltag wirklich bemerken:
weniger Druck, mehr Freiraum, weniger, was auf Ihnen lastet.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll genutzt

Mit Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen in Weilheim in Oberbayern auch tatsächlich im Alltag ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird auf Sie persönlich abgestimmt:
Pflegegrad, Lebensalltag, familiäre Situation.

Ihr Bedarf entscheidet über den Einsatz.
Nicht ein starres System.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, alltägliche Pflege

Unsere Mitarbeitenden kennen die Herausforderungen –
nicht aus der Theorie, sondern aus gelebter Alltagspraxis.

Aus der Praxis entstanden – heute breit vertreten

Begonnen in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute aktiv in allen 16 Bundesländern.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
dorthin, wo Entlastung gebraucht wird, auch im Landkreis Weilheim-Schongau.

Strukturen, die im Alltag Halt geben

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und sollte einmal etwas dazwischenkommen, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es der Alltag zulässt.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern, auch in Bayern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir bereits seit zwei Jahren.

Doch im Alltag änderte sich dadurch nichts.
Ich habe einfach weitergemacht wie immer.

Erst als sich Wolkenfreie Zeit um alles gekümmert und die Unterstützung organisiert hat, wurde mir bewusst, was uns tatsächlich zusteht und wie viel Entlastung wirklich möglich ist.

Inzwischen kommt regelmäßig eine Betreuungsperson von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich selbst.

Das verändert unseren Alltag ganz erheblich.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Was zahlt man für eine Haushaltshilfe, wenn die Pflegekasse übernimmt?

Morgens der Haushalt, mittags die Termine, abends kaum noch Kraft – so sieht Alltag für viele Familien in Weilheim in Oberbayern aus. Für diesen Alltag gibt es Unterstützung, die in der Regel ohne Eigenkosten bleibt.

Wer einen Pflegegrad (1–5) hat, bekommt die Kosten für Haushaltshilfe und weitere Entlastung von der Pflegekasse getragen. Dafür stehen unter anderem folgende Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit aktuell 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- eine Kombination mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch bis zu 3.539 € im Jahr zusammenkommen

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.

Diese Möglichkeiten kennt kaum jemand von Anfang an. Deshalb schauen wir uns Ihre Situation genau an, finden die passende Lösung und kümmern uns um die komplette Abwicklung. Kein Vorschuss, kein Papierkram, keine finanzielle Sorge.

Ab welcher Pflegestufe steht mir Haushaltshilfe zu?

Schon mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Hilfe im Alltag. Konkret heißt das:
- ab Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag (§45b SGB XI), 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich Verhinderungspflege (§39 SGB XI), bis zu 1.612 € pro Jahr
- kombinierbar mit ungenutzter Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € jährlich

Hinzu kommt die Möglichkeit, bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung zu nutzen.

Im Landkreis Weilheim-Schongau wissen viele Familien gar nicht, wie viel ihnen tatsächlich zusteht. Wir übernehmen diese Prüfung und sorgen dafür, dass die Hilfe wirklich bei Ihnen zu Hause ankommt – nicht nur auf dem Papier.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe konkret übernehmen?

Am Morgen die Wäsche, mittags der Einkauf, nachmittags der Arzttermin – genau hier setzt Haushaltshilfe an. Dazu zählen zum Beispiel:
- Putzen, Wäsche waschen, der ganz normale Haushalt
- Einkäufe erledigen, Besorgungen machen, Organisatorisches klären
- Begleitung zu Ärzten oder anderen wichtigen Terminen
- Halt geben bei Tagesstruktur und Orientierung
- eine echte Pause für pflegende Angehörige

Je nach Situation ist auch Betreuung oder Alltagsbegleitung möglich – bei Demenz, bei körperlichen Einschränkungen oder im turbulenten Familienalltag mit Kindern. Einen starren Leistungskatalog gibt es nicht. Was gebraucht wird, richtet sich nach Ihrem Alltag, Ihrem Pflegegrad und Ihrer Lebenssituation.

Meist sind es die kleinen Dinge des Tages, die am meisten Energie kosten. Genau dort wollen wir ansetzen.

Kümmert sich jemand um den Antrag bei der Pflegekasse?

Ja, das machen wir. Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits zu, sobald ein Pflegegrad vorliegt. Trotzdem braucht es oft Rücksprache mit der Pflegekasse, Formulare oder Klärungen – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen zusammenkommen sollen.

Genau diese Arbeit machen wir für Sie im Hintergrund. Kein Formular-Stress, kein Hinterhertelefonieren, keine Unklarheit darüber, was als Nächstes ansteht.

Sie schildern uns kurz Ihre Lage – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Weilheim in Oberbayern tatsächlich ankommt.

Wie lange dauert es, bis eine Haushaltshilfe da ist?

Meist nur wenige Tage. Sobald wir wissen, wie Ihr Alltag aussieht, organisieren wir passende Unterstützung – abgestimmt auf Ihre Situation und Ihren Pflegegrad.

Oft geht es schneller als gedacht. Lange Wartezeiten oder komplizierte Wege gibt es bei uns nicht.

So bekommen Sie Entlastung, die im Alltag wirklich spürbar wird.

Worin liegt der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung bezahlen. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person mal ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder einfach zur eigenen Erholung. Dafür stehen bis zu 1.612 € im Kalenderjahr bereit, die zum 31.12. verfallen, wenn sie nicht abgerufen wurden. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich steigen.

Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden im Alltag aber häufig nicht voll ausgeschöpft. Wir erklären Ihnen in Ruhe, was für Ihre Familie in Weilheim in Oberbayern sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe wirklich in Ihrem Alltag ankommt.

Ein Pflegegrad bedeutet einen Anspruch.
Doch dieser Anspruch allein verändert Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung tatsächlich bei Ihnen ankommt.

Genau darum kümmern wir uns.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum sorgen müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Weilheim in Oberbayern – Ihr Anbieter vor Ort

Weilheim in Oberbayern gehört zum Landkreis Weilheim-Schongau in Bayern. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Weilheim-Schongau aktiv und begleitet Familien in Weilheim in Oberbayern mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Weilheim in Oberbayern entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Montags in der Kita, nachmittags zu Hause, zwischendurch ein Arzttermin – die Unterstützung kommt dorthin, wo sie gebraucht wird. Ob Schule, Kita oder die eigenen vier Wände: Der Einsatz richtet sich nach Ihrem Tagesablauf. Eine feste Bezugsperson begleitet Sie, damit Vertrauen wachsen kann und nicht ständig neue Gesichter im Alltag auftauchen. Alles wird eng mit Ihnen als Familie abgestimmt, damit die Hilfe wirklich passt.

Der erste Schritt ist ein kostenloses Gespräch, in dem wir Ihre Situation in Ruhe besprechen. Familien im Landkreis Weilheim-Schongau müssen sich um Anträge oder Formulare nicht selbst kümmern – das übernehmen wir komplett. So bleibt für Sie nur noch der Alltag, den wir gemeinsam leichter machen.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Weilheim in Oberbayern

Die Haushaltshilfe in Weilheim in Oberbayern läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Landkreis Weilheim-Schongau, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Bayern aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Weilheim in Oberbayern

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Weilheim in Oberbayern?

In Weilheim in Oberbayern läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Weilheim in Oberbayern verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Weilheim in Oberbayern kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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