Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung bezahlen. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person mal ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder einfach zur eigenen Erholung. Dafür stehen bis zu 1.612 € im Kalenderjahr bereit, die zum 31.12. verfallen, wenn sie nicht abgerufen wurden. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich steigen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden im Alltag aber häufig nicht voll ausgeschöpft. Wir erklären Ihnen in Ruhe, was für Ihre Familie in Weilheim in Oberbayern sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe wirklich in Ihrem Alltag ankommt.