Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell stehen 131 € im Monat zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person selbst einmal ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um sich zu erholen.
Hierfür gibt es bis zu 1.612 € pro Jahr. Dieser Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., falls er nicht abgerufen wird.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen in Ruhe, was für Ihre Lage in Weißenburg in Bayern am meisten Sinn ergibt, und sorgen dafür, dass die Hilfe wirklich in Ihrem Alltag ankommt.