Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Alltagshilfe gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder einer Erholungspause.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich steigen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden aber häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen einfach und klar, was für Ihre Situation in Dachau passt, und sorgen dafür, dass die Hilfe wirklich im Alltag ankommt.