Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der regelmäßigen Unterstützung im Alltag.
Über ihn lassen sich beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er beträgt derzeit 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Tragen, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine notwendige Erholungspause.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € im Jahr zur Verfügung. Dieser Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird außerdem die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch häufig nicht vollständig ausgenutzt.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Situation in Rüsselsheim am Main sinnvoll ist, und stellen sicher, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.