Haushaltshilfe mit Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in Rüsselsheim am MainEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Mit einem Pflegegrad gilt: Diese Aufgabe müssen Sie nicht im Alleingang bewältigen.

Einen Anspruch zu besitzen ist die eine Sache. Zu merken, wie sich der Alltag tatsächlich entspannt, eine ganz andere.

Hier setzt Wolkenfreie Zeit in Rüsselsheim am Main an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Alltagshilfe, die tatsächlich spürbar wird Abrechnung läuft über die Pflegekasse · ganz ohne Papierkram
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Doch leicht fühlt sich schon lange nichts mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was von außen glatt aussieht, zehrt innerlich an den eigenen Kräften.


Der Alltag läuft weiter.

Doch vieles landet am Ende immer wieder bei Ihnen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die den Alltag deutlich entlasten können.

Trotzdem greifen viele Familien in Rüsselsheim am Main nie auf diese Unterstützung zurück und bleiben im selben Kreislauf gefangen.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der Tag gehört längst nicht mehr Ihnen selbst

Organisation bestimmt jede Stunde.
Für Sie persönlich bleibt kaum noch Raum.

Unterstützung wäre da, nur genutzt wird sie nicht

Und genau darum bleibt alles beim Alten.

Von hier aus wird es spürbar leichter.
Wir übernehmen die Abstimmung.
Sie gewinnen wieder Raum zum Atmen.

Zügig. Einfach. Ohne Formularflut.Zügig.
Einfach.
Ohne Formularflut.

Was sich für Sie verändert:

  • Wieder mehr Luft im täglichen Ablauf
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft bei uns im Hintergrund
  • Termine und Planung nehmen ihren Druck
  • Der Haushalt funktioniert ohne dass Sie ständig daran denken müssen
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € im Monat für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1 bis 5 zahlt die Pflegekasse monatlich diesen Betrag. Einsetzen lässt er sich für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsangebote.

Abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse — kein Vorschuss, kein zusätzlicher Aufwand für Sie.

Viele Familien im Landkreis Groß-Gerau lassen diesen Anspruch ungenutzt, obwohl er ihnen monatlich zusteht.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € im Jahr für Ersatzpflege & Entlastung

  • Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bereit.
  • Flexibel einsetzbar ist er:
    bei Krankheit oder Terminen, während Urlaub oder Auszeiten
    und für zusätzliche Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise abrufbar — passend zu Ihrer persönlichen Lage.
Bringt merkliche Entlastung — bleibt jedoch häufig ungenutzt.

Sie bekommen alles hin.
Doch was kostet Sie das eigentlich?

Genau hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
gut abgestimmt, zuverlässig und direkt über die Pflegekasse organisiert.

Nicht länger bleibt alles bei Ihnen allein hängen.

Wir übernehmen die Dinge, die im Alltag sonst offen bleiben.
Damit Sie nicht mehr allein damit stehen.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Botengänge, Wege —
wir nehmen Ihnen ab, was sonst Kraft kostet.

Sie tragen die Verantwortung nicht mehr allein.

Unterstützung im Alltag —
im Team abgestimmt, regelmäßig und verlässlich.

Termine verlieren ihre Schwere.

Arzttermine, Therapie, Organisation —
wir begleiten Sie und schaffen Entlastung.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Entlastung weiterläuft, selbst wenn Sie einmal ausfallen.

Diese Leistungen der Pflegekasse stehen Ihnen zur Verfügung:

Bei Pflegegrad 1 bis 5 übernimmt die Pflegekasse wichtige Leistungen, die Ihren Alltag in Rüsselsheim am Main merklich entlasten.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abgerechnet – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur spürbaren Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Sie am bequemsten passt:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen unser Team direkt – ohne Umwege, ohne lange Wartezeit.

Und schreiben Sie uns, melden wir uns zeitnah zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ganz gleich, ob bereits ein Pflegegrad besteht oder noch nicht,
wir schauen gemeinsam auf Ihre Situation und klären, welche Leistungen greifen.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Das erledigen wir für Sie.

Und sagen Ihnen offen, was Ihnen zusteht – und was nicht.

03

Wir stimmen alles im Hintergrund ab

Ob Antrag, Absprache mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
unser Team sorgt dafür, dass alles reibungslos läuft.

Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die wirklich spürbar wird

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause in Rüsselsheim am Main.

Regelmäßig, verlässlich und so gestaltet, dass Ihr Alltag deutlich leichter wird.

In vielen Fällen beginnt die Unterstützung schneller, als Sie erwarten.

Weil Entlastung im Alltag kein Glücksfall sein sollte.

Angebote im Alltag gibt es reichlich.
Doch nur wenige stellen sicher, dass Sie wirklich etwas davon merken.
Genau dort zeigt sich der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag tatsächlich ankommt

Nicht bloß organisiert. Nicht bloß geplant.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es klar spüren:
weniger Druck, mehr Freiraum, weniger, was an Ihnen hängen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll genutzt

Bei Pflegegrad 1 bis 5 stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Unser Team stimmt sich so ab, dass diese Leistungen im Alltag auch wirklich wirken.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
Pflegegrad, Alltag, familiäre Situation.

Ihr Bedarf bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres Schema.

Erfahrung mit den Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unser Team weiß, worauf es ankommt –
nicht aus der Theorie, sondern aus gelebter Alltagserfahrung.

Aus der Praxis gewachsen – heute breit vernetzt

Der Ursprung liegt in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute sind wir in allen 16 Bundesländern im Einsatz.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
dorthin, wo Entlastung gebraucht wird, auch nach Rüsselsheim am Main.

Strukturen, die den Alltag tragen

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, gut abgestimmte Einsätze.

Und kommt einmal etwas dazwischen, sorgt unser Team dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es der Alltag zulässt.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Seit zwei Jahren hatten wir bereits den Pflegegrad für meine Tochter.

Doch im Alltag änderte sich nichts.
Ich habe einfach weitergemacht.

Erst als Wolkenfreie Zeit die Organisation übernahm und alles koordinierte, wurde mir bewusst, was uns eigentlich zusteht und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das verändert wirklich alles.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Welche Kosten entstehen bei einer Haushaltshilfe über die Pflegekasse?

Spürbare Entlastung im Alltag, ohne dass dabei Kosten auf Sie zukommen – das ist für Familien in Rüsselsheim am Main in aller Regel der Fall.
Sobald ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegt, trägt die Pflegekasse die Aufwendungen für Haushaltshilfe und weitere unterstützende Leistungen.
Dafür stehen unter anderem folgende Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) in Höhe von aktuell 131 € monatlich
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- eine Verbindung mit ungenutzter Kurzzeitpflege, wodurch sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen kann

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen zweckändern – etwa zugunsten von Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Dass solche Kombinationen möglich sind, wissen viele Familien nicht, weshalb bestehende Ansprüche oft ungenutzt bleiben.
Wir schauen uns Ihre persönliche Lage genau an, zeigen Ihnen die dazu passenden Möglichkeiten und kümmern uns anschließend um die komplette Umsetzung.
So bleibt Ihnen erspart: in Vorleistung zu gehen, sich durch Anträge zu arbeiten oder finanzielle Sorgen zu haben.

Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Schon mit Pflegegrad 1 steht Ihnen Unterstützung im Alltag zu.
Genauer aufgeschlüsselt sieht das so aus:
- mit Pflegegrad 1: der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) von 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € pro Jahr
- kombinierbar mit nicht genutzter Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € jährlich

Hinzu kommt die Möglichkeit, bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung umzuwidmen.
Gerade im Landkreis Groß-Gerau ist vielen Familien nicht klar, welche Ansprüche ihnen zustehen und wie sich diese am besten kombinieren lassen.
Diese Prüfung übernehmen wir für Sie, damit die Unterstützung wirklich dort ankommt, wo sie gebraucht wird – in Ihrem Alltag.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe übernehmen?

Im Kern geht es um alles, was Ihren Alltag merklich entlastet.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Reinigung, Wäsche und die laufende Haushaltsführung
- Einkäufe, Erledigungen und organisatorische Angelegenheiten
- Begleitung zu Arztbesuchen oder anderen Terminen
- Hilfe bei Tagesstruktur und Orientierung
- Entlastung für Angehörige, die pflegen

Je nach individuellem Bedarf sind zudem Alltagsbegleitung und Betreuung denkbar – etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder in Familien mit Kindern.
Einen starren Leistungskatalog gibt es dabei nicht: Was geleistet wird, richtet sich nach Ihrer Situation, Ihrem Pflegegrad und Ihrem Alltag.

Häufig sind es die unscheinbaren, wiederkehrenden Aufgaben, die am meisten Energie kosten – genau hier setzen wir an.

Wer kümmert sich um den Antrag bei der Pflegekasse?

Diese Aufgabe nehmen wir Ihnen ab.
Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits automatisch zu, sobald ein Pflegegrad anerkannt wurde.
Trotzdem braucht es häufig Rücksprachen mit der Pflegekasse, das Ausfüllen von Formularen oder Klärungen im Detail – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen zusammenkommen sollen.
Genau diese Schritte erledigen wir im Hintergrund für Sie.
Für Sie heißt das konkret: kein Papierkrieg, kein ständiges Nachtelefonieren, keine Unklarheit darüber, wie es weitergeht.
Schildern Sie uns Ihre Situation – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Rüsselsheim am Main ankommt.

Wie zügig kann eine Haushaltshilfe eingerichtet werden?

Meist dauert es nur wenige Tage.
Haben wir ein klares Bild Ihrer Situation, stellen wir passende Unterstützung zusammen – abgestimmt auf Ihren Alltag und den vorliegenden Pflegegrad.
Oft geht das zügiger, als viele zunächst erwarten.
Lange Wartezeiten oder umständliche Abläufe sind bei uns nicht vorgesehen.
Sie bekommen Unterstützung, die im Alltag tatsächlich spürbar wird.

Worin liegt der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der regelmäßigen Unterstützung im Alltag.
Über ihn lassen sich beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er beträgt derzeit 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Tragen, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine notwendige Erholungspause.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € im Jahr zur Verfügung. Dieser Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird außerdem die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch häufig nicht vollständig ausgenutzt.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Situation in Rüsselsheim am Main sinnvoll ist, und stellen sicher, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.

Ein Pflegegrad bringt einen Anspruch mit sich.
Doch der Anspruch allein verändert Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung tatsächlich bei Ihnen ankommt.

Genau darum kümmern wir uns.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum sorgen müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Rüsselsheim am Main – Ihr Anbieter vor Ort

Rüsselsheim am Main gehört zum Landkreis Groß-Gerau in Hessen. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Groß-Gerau aktiv und begleitet Familien in Rüsselsheim am Main mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Rüsselsheim am Main entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Direkt vor Ort orientiert sich die Begleitung an dem, was im Alltag gebraucht wird – sei es zuhause, in der Kita oder in der Schule, je nachdem, welche Leistung greift. Eine feste Bezugsperson übernimmt die Aufgaben, sodass Vertrautheit entsteht und sich Familien in Rüsselsheim am Main auf verlässliche Abläufe verlassen können. Alle Einsätze werden eng mit Ihnen abgestimmt, damit die Unterstützung wirklich zu Ihrem Tagesablauf passt.

Für Familien im Landkreis Groß-Gerau beginnt der Einstieg mit einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch, in dem wir gemeinsam auf Ihre Situation schauen. Im Anschluss übernehmen wir die Antragstellung bei der Pflegekasse sowie die gesamte Organisation der Haushaltshilfe. So müssen Sie sich um Formulare und Zuständigkeiten nicht selbst kümmern, sondern können sich auf die eigentliche Entlastung konzentrieren.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Rüsselsheim am Main

Die Haushaltshilfe in Rüsselsheim am Main läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Landkreis Groß-Gerau, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Hessen aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Rüsselsheim am Main

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Rüsselsheim am Main?

In Rüsselsheim am Main läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Rüsselsheim am Main verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Rüsselsheim am Main kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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