Haushaltshilfe mit Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in KönigsbrunnEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Mit einem Pflegegrad gehen Sie den nächsten Schritt nicht allein.

Einen Anspruch zu besitzen ist der erste Schritt. Ihn tatsächlich im Alltag zu spüren, ist der zweite.

Genau da fängt Wolkenfreie Zeit an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Verlässliche Unterstützung für den Alltag in Königsbrunn Abgerechnet über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Der Alltag läuft irgendwie weiter.
Doch leicht fühlt er sich schon lange nicht mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was von außen geordnet wirkt, verlangt Ihnen im Inneren einiges ab.


Der Alltag läuft weiter.

Vieles davon landet am Ende immer wieder bei Ihnen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die Ihren Weg durch den Alltag deutlich erleichtern können.

Dabei bleibt genau diese Unterstützung bei vielen ungenutzt und der Alltag bleibt an derselben Stelle stehen.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der eigene Tag gerät aus der Hand

Organisation bestimmt jeden Schritt.
Für die eigenen Bedürfnisse bleibt kaum noch Raum.

Unterstützung wäre da, sie wird nur nicht abgerufen

Und so bleibt der Weg unverändert derselbe.

Von hier aus wird der Weg leichter.
Wir übernehmen die nächsten Schritte.
Sie gewinnen wieder Freiraum.

Zügig. Klar geregelt. Ohne Formularflut.Zügig.
Klar geregelt.
Ohne Formularflut.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihr Alltag bekommt wieder Spielraum
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse übernehmen wir
  • Termine und Abläufe verlieren ihre Schwere
  • Der Haushalt funktioniert ohne dass Sie ständig daran denken
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1–5 stellt die Pflegekasse monatlich den Entlastungsbetrag zur Verfügung. Er lässt sich für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsleistungen einsetzen.

Abrechnung läuft direkt über die Pflegekasse — kein Vorschuss, kein zusätzlicher Weg für Sie.

Zahlreiche Berechtigte greifen nicht darauf zurück — obwohl der Anspruch monatlich besteht.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bereit.
  • Es lässt sich flexibel einsetzen:
    bei Krankheit oder Terminen, bei Urlaub oder kurzen Auszeiten
    und für zusätzliche Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise abrufbar — passend zu Ihrem Weg durch den Alltag.
Bringt spürbare Entlastung — bleibt jedoch oft nur teilweise genutzt.

Sie bringen alles ins Laufen.
Doch was kostet Sie das?

Genau an diesem Punkt setzt spürbare Entlastung an.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
strukturiert, zuverlässig und direkt über die Pflegekasse abgerechnet.

Der Weg muss nicht länger allein bei Ihnen liegen.

Wir übernehmen die Schritte, die im Alltag sonst offen bleiben.
Damit Sie diesen Weg nicht mehr allein gehen.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Besorgungen, kleine Wege —
wir nehmen Ihnen ab, was Kraft kostet.

Die Verantwortung liegt nicht mehr allein bei Ihnen.

Begleitung im Alltag —
regelmäßig, verlässlich und deutlich spürbar.

Termine verlieren ihren Druck auf Ihrem Weg.

Arzttermine, Therapie, Organisation —
wir begleiten Sie und schaffen Entlastung.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit der eingeschlagene Weg weitergeht, auch wenn Sie einmal ausfallen.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Bei Pflegegrad 1–5 stellt die Pflegekasse zentrale Leistungen bereit, die Ihren Alltag in Königsbrunn deutlich entlasten.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abgerechnet – ohne Formularflut, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Weg für Sie.

Vom ersten Kontakt bis zur spürbaren Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Sie am besten passt:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns unkompliziert – ohne Umwege, ohne lange Wartezeiten.

Und wenn Sie uns schreiben, kommt die Rückmeldung zügig.

02

Wir klären alles für Sie

Ob bereits ein Pflegegrad besteht oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären den möglichen nächsten Schritt.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Diesen Weg übernehmen wir für Sie.

Und sagen Ihnen klar, was Ihnen zusteht – und was nicht.

03

Wir regeln die Schritte im Hintergrund

Ob Antrag, Abstimmung mit der Pflegekasse oder Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass jeder Schritt sauber läuft.

Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die tatsächlich ankommt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause in Königsbrunn.

Regelmäßig, verlässlich und so, dass Ihr Alltag merklich leichter wird.

In vielen Fällen beginnt die Unterstützung schneller, als man denkt.

Weil Entlastung im Alltag kein Zufallstreffer sein sollte.

Angebote für den Alltag gibt es reichlich.
Nur wenige sorgen dafür, dass daraus wirklich Erleichterung wird.
Genau dort zeigt sich der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag spürbar wird

Nicht nur geplant. Nicht nur auf dem Papier.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es deutlich merken:
weniger Druck, mehr Luft, weniger, was an Ihnen hängen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll genutzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen auf Ihrem Weg durch den Alltag auch wirklich ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
Pflegegrad, Alltag, familiäre Situation.

Ihr Bedarf bestimmt den nächsten Schritt.
Nicht ein starres System.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden kennen die Herausforderungen –
nicht aus der Theorie, sondern aus dem gelebten Alltag.

Aus der Praxis gewachsen – heute breit aufgestellt

Der Weg begann in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute sind wir in allen 16 Bundesländern aktiv, auch im Landkreis Augsburg.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
dort, wo der Weg zur Entlastung führen soll.

Strukturen, die im Alltag Halt geben

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und wenn auf dem Weg etwas dazwischenkommt, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es der Alltag zulässt.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir bereits seit zwei Jahren.

Doch im Alltag änderte sich dadurch nichts.
Ich habe einfach weitergemacht.

Erst als Wolkenfreie Zeit den nächsten Schritt für uns organisiert hat, wurde mir klar, welcher Weg uns offensteht und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das verändert den Alltag spürbar.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Welche Kosten entstehen bei einer Haushaltshilfe über die Pflegekasse?

Familien in Königsbrunn müssen in aller Regel nichts aus eigener Tasche bezahlen.
Wer einen Pflegegrad zwischen 1 und 5 hat, kann die Kosten für Haushaltshilfe und weitere Entlastungsangebote über die Pflegekasse abrechnen lassen.
Dafür stehen unter anderem folgende Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI), der aktuell bei 131 € im Monat liegt
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- eine Verbindung mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch bis zu 3.539 € im Jahr zusammenkommen können

Außerdem lässt sich ein Anteil von bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Diese Möglichkeiten sind vielen Haushalten schlicht nicht bekannt, sodass wertvolle Ansprüche ungenutzt bleiben.
Wir schauen uns Ihre Lage genau an, erklären, welche Wege für Sie infrage kommen, und kümmern uns anschließend um die komplette Abwicklung.
So bleibt Ihnen erspart: in Vorleistung zu treten, Formulare zu wälzen oder finanzielle Risiken einzugehen.

Welcher Pflegegrad wird für eine Haushaltshilfe benötigt?

Schon der Pflegegrad 1 reicht aus, um Anspruch auf alltägliche Unterstützung zu haben.
Genauer aufgeschlüsselt heißt das:
- mit Pflegegrad 1: der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) in Höhe von 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- mit Pflegegrad 2 oder höher: zusätzlich die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € pro Jahr
- kombinierbar mit ungenutzter Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € im Jahr

Zusätzlich kann ein Anteil von bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Unterstützung im Alltag genutzt werden.
Viele Familien im Landkreis Augsburg wissen gar nicht genau, welche Ansprüche ihnen zustehen und wie sich diese am besten nutzen lassen.
Diese Einschätzung übernehmen wir gerne für Sie, damit die Hilfe auch tatsächlich bei Ihnen zu Hause ankommt.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe übernehmen?

Im Kern geht es um alles, was Ihren Alltag spürbar leichter macht.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Reinigung, Wäsche und die alltägliche Organisation des Haushalts
- Einkäufe, Erledigungen und kleinere Verwaltungsaufgaben
- die Begleitung zu Arztbesuchen oder anderen Terminen
- Hilfe bei Tagesstruktur und Orientierung
- eine echte Entlastung für Angehörige, die selbst pflegen

Je nach individuellem Bedarf ist auch Betreuung oder Alltagsbegleitung denkbar – sei es bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder in Familien mit Kindern.
Eine feste Liste an Leistungen gibt es dabei nicht: Wir richten uns nach dem, was Sie wirklich brauchen, orientiert an Pflegegrad, Lebenssituation und Tagesablauf.

Häufig sind es gerade die kleinen, wiederkehrenden Aufgaben im Alltag, die am meisten Energie kosten – und genau da setzen wir an.

Kümmert sich Wolkenfreie Zeit um den Antrag bei der Pflegekasse?

Ja, diesen Teil nehmen wir Ihnen komplett ab.
Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits mit der Feststellung eines Pflegegrads automatisch zu.
Trotzdem braucht es oft Abstimmung mit der Pflegekasse, das Ausfüllen von Anträgen oder Klärung einzelner Details – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen.
Genau diese Aufgaben erledigen wir im Hintergrund für Sie.
Für Sie heißt das: kein Papierkrieg, kein Hinterhertelefonieren und keine Unklarheit darüber, was als Nächstes zu tun ist.
Schildern Sie uns einfach Ihre Situation – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Königsbrunn ankommt.

Wie lange dauert es, bis eine Haushaltshilfe einsatzbereit ist?

Meist dauert es nur wenige Tage.
Sobald wir wissen, wie Ihre Situation aussieht, stellen wir eine passende Unterstützung zusammen – abgestimmt auf Ihren Alltag und Ihren Pflegegrad.
Häufig geht das schneller als erwartet.
Aufwendige Abläufe oder lange Wartezeiten gibt es bei uns nicht.
So erhalten Sie zügig die Entlastung, die im Alltag wirklich spürbar wird.

Worin liegt der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die laufende, regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Aktuell liegt er bei 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € im Jahr zur Verfügung. Dieser Betrag bezieht sich jeweils auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verknüpfen, werden in der Praxis jedoch häufig nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Situation in Königsbrunn sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung wirklich in Ihrem Alltag ankommt.

Ein Pflegegrad öffnet den Weg.
Doch allein verändert er Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass Unterstützung tatsächlich ankommt.

Genau darum kümmern wir uns.
Ohne Formularflut. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum sorgen müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Königsbrunn – Ihr Anbieter vor Ort

Königsbrunn gehört zum Landkreis Augsburg in Bayern. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Augsburg aktiv und begleitet Familien in Königsbrunn mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Königsbrunn entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

In Königsbrunn richten wir die Begleitung im Alltag ganz nach den Bedürfnissen der jeweiligen Familie aus – ob zu Hause, in der Schule oder in der Kita, je nachdem, welche Leistung passt. Dabei ist uns wichtig, dass eine feste Bezugsperson die Unterstützung übernimmt, damit Vertrauen wachsen kann und der Alltag verlässlich strukturiert wird. Alle Schritte stimmen wir eng mit Ihnen als Familie ab, sodass die Hilfe wirklich zu Ihrem Tagesablauf passt.

Der Einstieg gelingt unkompliziert: Familien aus Königsbrunn und dem Landkreis Augsburg können sich für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch an uns wenden. Im Anschluss übernehmen wir die Antragstellung bei der Pflegekasse sowie die gesamte Organisation der Unterstützung. So müssen Sie sich nicht um Formulare oder Zuständigkeiten kümmern, sondern können sich auf die Entlastung im Alltag konzentrieren.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Königsbrunn

Die Haushaltshilfe in Königsbrunn läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Landkreis Augsburg, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Bayern aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Königsbrunn

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Königsbrunn?

In Königsbrunn läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Königsbrunn verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Königsbrunn kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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