Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit finanzieren lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dann zum Einsatz, wenn die pflegende Person ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eigene Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € jährlich bereit. Der Betrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr steigern.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Situation in Kelheim sinnvoll ist, und stellen sicher, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.