Haushaltshilfe bei Pflegegrad in Kelheim · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in KelheimEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Ein Pflegegrad heißt vor allem eines: Sie tragen diese Aufgabe nicht mehr allein.

Anspruch haben ist das eine. Spüren, dass es leichter wird, ist das andere.

Genau da fängt Wolkenfreie Zeit an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Halt im Alltag, spürbar und verlässlich Abrechnung über die Pflegekasse · ohne bürokratischen Aufwand
125 € monatlich
verfügbar

Der Alltag läuft.
Doch leicht fühlt er sich schon lange nicht mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was von außen geordnet wirkt, verlangt Ihnen innerlich jeden Tag etwas ab.


Der Alltag läuft weiter.

Vieles davon bleibt trotzdem an Ihnen hängen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die dem Alltag spürbar mehr Halt geben können.

Dennoch verzichten viele auf genau diese Unterstützung und bleiben im gewohnten Kreislauf gefangen.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der eigene Tag gerät aus dem Blick

Fast jeder Moment dreht sich um Organisation.
Für die eigenen Bedürfnisse bleibt kaum noch Raum.

Unterstützung wäre da, sie wird nur nicht abgerufen

Und so bleibt die Lage Monat für Monat unverändert.

Von hier an wird es spürbar ruhiger.
Wir übernehmen die Organisation.
Sie gewinnen wieder Raum zum Atmen.

Zügig. Klar. Ohne Formularflut.Zügig.
Klar.
Ohne Formularflut.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihr Alltag bekommt wieder mehr Luft
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse geschieht im Hintergrund
  • Termine und Absprachen verlieren ihre Schwere
  • Der Haushalt funktioniert ohne dass Sie ständig daran denken müssen
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € im Monat für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Wer Pflegegrad 1 bis 5 hat, erhält von der Pflegekasse monatlich diesen Betrag. Er lässt sich für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und weitere anerkannte Entlastungsangebote einsetzen.

Die Abrechnung erfolgt direkt über die Pflegekasse — kein Vorschuss, kein zusätzlicher Weg für Sie.

Viele lassen diese Leistung ungenutzt liegen — dabei steht sie ihnen jeden Monat erneut zu.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € im Jahr für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bereit.
  • Es lässt sich flexibel einsetzen:
    bei Krankheit oder wichtigen Terminen, während einer Auszeit oder im Urlaub
    und für zusätzlichen Rückhalt im Alltag.
  • Auch stundenweise abrufbar — passend zu Ihrer jeweiligen Lage.
Diese Leistung bringt echte Entlastung — bleibt aber häufig ungenutzt.

Sie meistern all das.
Doch was kostet es Sie dafür?

Hier beginnt echter Halt im Alltag.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
zuverlässig organisiert und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Nicht länger bleibt alles an Ihnen allein hängen.

Wir übernehmen die Aufgaben, die im Alltag liegen bleiben.
Damit sie nicht länger auf Ihren Schultern lasten.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Erledigungen, Wege —
wir nehmen Ihnen ab, was Kraft kostet.

Sie tragen die Verantwortung nicht mehr allein.

Begleitung im Alltag —
regelmäßig, zuverlässig und deutlich spürbar.

Termine verlieren ihren belastenden Charakter.

Arztbesuche, Therapien, Organisation —
wir stehen Ihnen dabei zur Seite.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Unterstützung weiterläuft, auch wenn Sie selbst einmal ausfallen.

Diese Leistungen der Pflegekasse stehen Ihnen zur Verfügung:

Mit Pflegegrad 1 bis 5 trägt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die Ihren Alltag in Kelheim spürbar erleichtern.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abgerechnet – ohne Formulare, ohne Vorleistung, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur spürbaren Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Sie am bequemsten ist:
per Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns unkompliziert – ohne Umwege, ohne lange Wartezeit.

Schreiben Sie uns, und wir melden uns rasch zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob bereits ein Pflegegrad besteht oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Leistungen infrage kommen.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Bedingungen kämpfen.
Das erledigen wir für Sie.

Und sagen Ihnen offen, worauf Sie Anspruch haben – und worauf nicht.

03

Wir kümmern uns um alles Organisatorische

Ob Antragstellung, Abstimmung mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.

Für Sie bedeutet das keinen zusätzlichen Aufwand.

04

Eine Stütze, die wirklich trägt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause im Landkreis Kelheim.

Regelmäßig, verlässlich und so gestaltet, dass Ihr Alltag deutlich leichter wird.

Häufig beginnt die Unterstützung schneller, als man zunächst annimmt.

Weil Halt im Alltag nicht dem Zufall überlassen bleiben sollte.

Angebote zur Unterstützung gibt es zahlreiche.
Doch nur wenige schaffen es, dass Sie den Unterschied wirklich spüren.
Genau darin liegt unser Anspruch.

Entlastung, die im Alltag tatsächlich ankommt

Nicht nur durchdacht. Nicht nur auf dem Papier geplant.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es deutlich merken:
weniger Last, mehr Freiraum, weniger, was an Ihnen hängen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll genutzt

Mit Pflegegrad 1 bis 5 stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen in Ihrem Alltag in Kelheim tatsächlich wirksam werden.

Keine Standardlösung

Jede Form der Unterstützung wird individuell abgestimmt:
auf Pflegegrad, Tagesablauf und familiäre Situation.

Ihr Bedarf bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres Schema.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden kennen die Herausforderungen –
nicht aus der Theorie, sondern aus gelebter Alltagserfahrung.

Aus der Praxis entstanden – heute breit vertreten

Begonnen in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute aktiv in allen 16 Bundesländern.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause im Landkreis Kelheim –
dorthin, wo Unterstützung gebraucht wird.

Strukturen, die den Alltag stützen

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und sollte einmal etwas dazwischenkommen, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es der Alltag zulässt.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Doch im Alltag änderte sich nichts.
Ich habe einfach weitergemacht, Tag für Tag.

Erst als Wolkenfreie Zeit sich der Sache angenommen und die Unterstützung organisiert hat, wurde mir bewusst, was uns tatsächlich zusteht und wie viel Entlastung möglich ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das verändert unseren Alltag spürbar.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Welche Kosten entstehen bei einer Haushaltshilfe über die Pflegekasse?

Für Familien in Kelheim bleibt der finanzielle Aufwand meist bei null.
Wer einen Pflegegrad zwischen 1 und 5 hat, bekommt die Kosten für Haushaltshilfe und weitere Entlastungsleistungen von der Pflegekasse getragen.
Dafür gibt es mehrere Wege:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit derzeit 131 € pro Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- die Kombination mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöht

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, zum Beispiel für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Diese Möglichkeiten sind kaum bekannt, deshalb bleiben viele Ansprüche ungenutzt liegen.
Wir schauen uns Ihre Situation genau an, finden die passenden Optionen und kümmern uns um die komplette Abwicklung.
So bleibt Ihnen erspart: keine Vorauszahlung, kein Papierkrieg, keine finanzielle Last.

Welcher Pflegegrad berechtigt zur Beantragung einer Haushaltshilfe?

Schon Pflegegrad 1 reicht aus, um Unterstützung im Alltag zu bekommen.
Genauer sieht das so aus:
- ab Pflegegrad 1: der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € pro Jahr
- kombinierbar mit nicht verbrauchter Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € jährlich

Zusätzlich lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Unterstützung im Alltag umwandeln.
Viele Familien im Landkreis Kelheim wissen gar nicht genau, welche Ansprüche ihnen zustehen und wie sie diese am besten nutzen.
Genau diese Prüfung nehmen wir Ihnen ab, damit die Hilfe wirklich in Ihrem Alltag landet.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe übernehmen?

Im Grunde alles, was Ihren Alltag merklich leichter macht.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Reinigung, Wäsche und die gesamte Haushaltsführung
- Einkäufe, Erledigungen und organisatorische Dinge
- die Begleitung zu Arztbesuchen oder weiteren Terminen
- Hilfe bei Struktur, Orientierung und einem geregelten Tagesablauf
- Entlastung für Angehörige, die die Pflege übernehmen

Je nach Situation sind auch Betreuung und Alltagsbegleitung denkbar – etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im Familienalltag mit Kindern.
Einen starren Leistungskatalog gibt es nicht: Der Umfang richtet sich nach Ihrem tatsächlichen Bedarf, abgestimmt auf Pflegegrad und Lebenssituation.

Häufig sind es die kleinen, wiederkehrenden Aufgaben, die am meisten Kraft rauben – dort setzen wir gezielt an.

Wer kümmert sich um den Antrag bei der Pflegekasse?

Diese Aufgabe liegt bei uns.
Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits automatisch zu, sobald ein Pflegegrad anerkannt wurde.
Trotzdem braucht es oft Abstimmung mit der Pflegekasse, Formulare oder Klärungen im Detail – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden.
Genau diese Schritte erledigen wir für Sie im Hintergrund.
Für Sie heißt das: kein Formularchaos, kein ständiges Nachtelefonieren, keine Unklarheit über die weiteren Schritte.
Sie schildern uns die Lage – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Kelheim ankommt.

Wie zügig kann eine Haushaltshilfe eingerichtet werden?

Meist innerhalb weniger Tage.
Sobald wir Ihre Situation kennen, stellen wir passende Unterstützung zusammen – abgestimmt auf Alltag und Pflegegrad.
Oft klappt das schneller als erwartet.
Lange Wartezeiten oder komplizierte Prozesse gibt es bei uns nicht.
Sie bekommen Hilfe, die im Alltag tatsächlich spürbar wird.

Worin unterscheiden sich Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit finanzieren lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dann zum Einsatz, wenn die pflegende Person ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eigene Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € jährlich bereit. Der Betrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr steigern.

Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Situation in Kelheim sinnvoll ist, und stellen sicher, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.

Ein Pflegegrad bringt einen Anspruch mit sich.
Doch dieser Anspruch allein verändert Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung tatsächlich bei Ihnen ankommt.

Genau darum kümmern wir uns in Kelheim.
Ohne Formularflut. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Kelheim – Ihr Anbieter vor Ort

Kelheim gehört zum Landkreis Kelheim in Bayern. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Kelheim aktiv und begleitet Familien in Kelheim mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Kelheim entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

In Kelheim richten wir die Begleitung dort ein, wo sie gebraucht wird – zu Hause, in der Kita oder in der Schule, je nach Leistung und Bedarf. Eine feste Bezugsperson übernimmt die Aufgaben und stimmt sich eng mit der Familie ab. So entsteht Verlässlichkeit im Alltag, ohne ständig wechselnde Ansprechpartner.

Familien im Landkreis Kelheim starten mit einem kostenlosen Erstgespräch, in dem wir die persönliche Situation klären. Danach übernehmen wir die Antragstellung bei der Pflegekasse sowie die gesamte Organisation. So bleibt für Sie nur der nächste Schritt: uns Ihre Situation zu schildern.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Kelheim

Die Haushaltshilfe in Kelheim läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Landkreis Kelheim, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Bayern aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Kelheim

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Kelheim?

In Kelheim läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Kelheim verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Kelheim kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

Barrierefreiheit
Schriftgröße