Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht. Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Derzeit liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dann zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder wegen einer nötigen Erholungspause. Dafür stehen bis zu 1.612 € jährlich zur Verfügung, jeweils gültig für das laufende Kalenderjahr; ungenutzt verfällt der Betrag zum 31.12. Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege beansprucht, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen können sinnvoll miteinander kombiniert werden, bleiben in der Praxis aber oft ungenutzt. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Lage in Herzogenaurach am meisten Sinn ergibt, und begleiten Sie dabei, dass die Hilfe wirklich im Alltag ankommt.