Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dann zum Zug, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – wegen Krankheit, im Urlaub oder für eine Auszeit zur Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich immer auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation im Landkreis Erding sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag wirklich ankommt.