Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Alltagsunterstützung gedacht.
Damit finanzieren Sie zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dann, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr zur Verfügung. Dieser Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Montabaur sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung dort ankommt, wo sie gebraucht wird.