Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Derzeit liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) springt ein, wenn die pflegende Person mal ausfällt, sei es durch Krankheit, Urlaub oder eine wohlverdiente Pause.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr zur Verfügung. Der Betrag zählt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er ungenutzt bleibt.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich steigen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber oft nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen in aller Ruhe, was für Ihre Lage in Baunatal sinnvoll ist, und achten darauf, dass die Hilfe im Alltag wirklich ankommt.