Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung bezahlen. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Tragen, wenn die pflegende Person vorübergehend ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder um sich selbst zu erholen.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € im Jahr zur Verfügung. Der Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird außerdem die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber oft nicht vollständig genutzt.
Wir erläutern Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Bergkamen sinnvoll ist, und kümmern uns darum, dass die Unterstützung Sie im Alltag tatsächlich erreicht.