Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die alltägliche, regelmäßige Unterstützung gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung, Alltagsunterstützung oder Betreuung finanzieren. Aktuell sind das 131 € im Monat, die bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden können.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen, wenn die pflegende Person kurzfristig ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder einfach zur eigenen Erholung.
Hier stehen bis zu 1.612 € jährlich zur Verfügung. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., falls er ungenutzt bleibt.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Lage in Hagen sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe auch wirklich im Alltag ankommt.